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Wie zähle ich Ausfalltage nach einem Arbeitsunfall richtig?
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Ihre Fragen : Wie zähle ich Ausfalltage nach einem Arbeitsunfall richtig?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Ein Kollege erlitt einen Arbeitsunfall. Erst Tage später ging er zum Arzt, der ihn arbeitsunfähig schrieb. Am Tag des Arztbesuchs hatte der Mitarbeiter zuvor fünf Stunden gearbeitet. Wenn ich jetzt die Ausfalltage zähle, um zu ermitteln, ob er meldepflichtig ist – zähle ich den abgebrochenen Tag mit oder nicht?

Antwort

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen einen Arbeitsunfall anzeigen, wenn für sie erkennbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit der verletzten Person länger als drei Tage dauern wird. Das betrifft nicht nur Werktage: Sonntage und Feiertage zählen dabei ebenfalls.

Die Arbeitsunfähigkeit beginnt mit dem Tag, ab dem sie ärztlich bescheinigt wird. Maßgeblich ist demnach der Zeitpunkt, zu dem der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit ausstellt. Das kann der Tag des Besuches in der Praxis, aber zum Beispiel auch der Folgetag sein. Unternehmerinnen und Unternehmer haben binnen drei Tagen ab Kenntnis dieser mindestens dreitägigen Arbeitsunfähigkeit die Anzeige an den Unfallversicherungsträger zu richten. Wenn Personen, anders als in diesem konkreten Fall, am Tag des Unfalls ihre Ärztin oder ihren Arzt aufsuchen, zählt der Unfalltag nicht mit.

Ronald Hecke, Referent für Grundlagen des Leistungsrechts der DGUV