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Interview: Frühmeldeverfahren Atemwege
Wenn sich Atemwegsbeschwerden in arbeitsfreier Zeit bessern und dann am Arbeitsplatz wieder auftreten, sollten Betroffene eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. © Adobe Stock/RFBSIP

Arbeitssicherheit : Interview: Frühmeldeverfahren Atemwege

Frühmeldeverfahren Atemwege: Symptome für Atemwegserkankungen frühzeitig erkennen und schlimmen Krankheitsverläufen gegensteuern.
Frank Mayer ist stellvertretender Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Bezirksverwaltung Erfurt © Raufeld Medien

Was genau ist das Projekt „Frühmeldeverfahren Atemwege“? Was wird dort untersucht und welche Ziele verfolgt es?

Das Ziel des Frühmeldeverfahrens ist die frühzeitige Identifizierung potenzieller Erkrankungsfälle von Beschäftigten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass chronische Atemwegserkrankungen entstehen oder einen ungünstigen Krankheitsverlauf nehmen. Gezielte Präventionsmaßnahmen sollen ermöglichen, dass Beschäftigte dauerhaft am Arbeitsplatz verbleiben können.

An dem Projekt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind vier gewerbliche Berufsgenossenschaften aus den Regionen München, Mittelfranken, Südniedersachsen und Thüringen beteiligt. Es wird durch wissenschaftliche Institute begleitet und evaluiert.

Wer kann während der Pilotphase teilnehmen?

Beschäftigte, die Schnupfen, Husten oder Kurzatmigkeit haben und deren Atemwege am Arbeitsplatz belastet werden – zum Beispiel, weil sie mit Stäuben und Chemikalien arbeiten –, können für das Frühmeldeverfahren infrage kommen.

Gerade wenn sich die Beschwerden in arbeitsfreier Zeit oder im Urlaub bessern und dann am Arbeitsplatz wieder auftreten, sollten die Betroffenen ihre Ärztin oder ihren Arzt in den eingangs genannten Regionen auf das Frühmeldeverfahren ansprechen. Die Ärztin beziehungsweise der Arzt meldet den Fall dann bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft.

Jetzt informieren!

Beschäftigte mit möglicherweise arbeitsbedingten Atembeschwerden können ihre Ärztin oder ihren Arzt auf das Projekt aufmerksam machen.

Mehr über das Frühmeldeverfahren Atemwege erhalten Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Wenn die Pilotphase erfolgreich verläuft – was folgt ­daraus für die Zukunft?

Das kann man heute noch nicht genau sagen. Bestenfalls können wir danach Beschäftigten deutschlandweit, bei denen ein Risiko für chronische Atemwegs­erkrankungen besteht, in einem frühen Erkrankungsstadium individualpräventive Angebote machen, um eine Berufskrankheit zu verhindern. Möglicherweise ließen sich Ursachen für berufsbedingte Atemwegserkrankungen reduzieren.