
Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie
Corona hält Deutschland weiter in Atem. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat die Bundesregierung erneut Maßnahmen beschlossen.
Seit Mitte Dezember 2020 gelten bundesweit strenge Bestimmungen, unter anderem Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen im Einzelhandel. Ebenfalls verzichten Schulen und Kindertagesstätten auf die Präsenzpflicht. Der Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar 2021 hat die Maßnahmen von Mitte Dezember zudem erweitert und ihre Geltungsdauer bis Ende Januar verlängert.
Die betreffen die Arbeitswelt auf vielerlei Weise, unter anderem bedeuten sie:
- Die konsequente Nachverfolgung innerbetrieblicher Infektionsketten
- Die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere mit Blick auf die Beschränkung von Kontakten, die Umsetzung allgemeiner Hygienemaßnahmen und die Verringerung von Infektionsrisiken bei unvermeidbaren Kontakten
- Die Aufforderung, Beschäftigten großzügig Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Konkrete Anhaltspunkte für den Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie gibt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt wurde. Sie gilt bereits seit August 2020.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen Betriebe das Infektionsrisiko für Beschäftigte senken können. Die wichtigsten Instrumente sind das Einhalten von Abstand, Hygienemaßnahmen, das Verwenden von Alltagsmasken/Atemschutz und sachgerechtes Lüften.
Konzepte prüfen und anpassen
Betriebe sind fortwährend gefordert, mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen ihre bereits bestehenden Regeln und Konzepte zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten die Betriebe zu den Regelungen im Arbeitsschutz und überwachen deren Einhaltung. Ihre Handlungsempfehlungen geben Unternehmen und Einrichtungen branchenspezifische Hinweise zum Schutz vor Infektionen.
Dazu stellen die Unfallversicherungsträger über ihren Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Informationen für eine gelungene Umsetzung von Maßnahmen bereit. Das Informationsmaterial bezieht sich auf die Bund-Länder-Beschlüsse.
Weiterführende Informationen der DGUV
Informationen zu Schutzmaßnahmen
- Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen
- Plakat mit Tipps zum infektionsschutzgerechten Lüften
- Handlungshilfen für die Branchen Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
- Lüften in Bildungseinrichtungen während der SARS-VoV-2-Epidemie
- Praxishelfer CO2-App
- Fakten zu Mund-Nase-Bedenkungen sowie Informationen zu verschiedenen Masken-Typen
- Einen Überblick über organisatorische und hygienische Maßnahmen zum Vorgehen bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung Betrieb liefert diese Broschüre. Die Datenbank enthält weitere Plakate zu den AHA-Regeln in verschiedenen betrieblichen Situationen.
Weitere, branchenspezifische Angebote der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu Infektions- und Arbeitsschutz sind auf dieser Überblicksseite verlinkt.
Sicherheit und Gesundheit
- Mit zunehmender Dauer der Pandemie rücken psychische Belastungen in den Fokus. Hilfestellung hierzu gibt eine Fachzeitschrift aus dem Fachbereich Gesundheit im Betrieb
- Aus demselben Fachbereich stammt eine Schrift zur psychischen Belastung von Beschäftigten im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie
- Hilfestellungen zum mobilen Arbeiten geben eine Ausgabe der Informationsschrift „Fachbereich aktuell – mobile Arbeit“ sowie die Website der Präventionskampagne „kommmitmensch“
- Sicherheit und Gesundheit im Homeoffice sind das Schwerpunktthema einer Ausgabe der Fachzeitschrift „DGUV forum“
Geschrieben von: Isabelle Rondinone