In Leichter Sprache auf aug.dguv.de Dass bei der Arbeit ein geeigneter Fußschutz unab- dingbar ist, zeigen die Zahlen aus der DGUV Publika- tion „Arbeitsunfallgeschehen 2017“: Im Berichtsjahr gab es 780.524 meldepflichtige Arbeitsunfälle. In 138.975 Fällen wurden Fuß oder Knöchel verletzt. Viele Verlet- zungen lassen sich durch den Einsatz des richtigen Fußschut- zes verhindern. Es ist wichtig, dass dieser vom Betrieb gestellt und von den Beschäftigten auch angewandt wird. Allerdings sind Arbeitsschuhe nicht gleich Arbeitsschuhe. Je nach Bran- che müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Unzäh- lige Modelle und Varianten sind auf dem Markt. Es gilt, den für die jeweilige Arbeitssituation geeigneten Schuh zu finden. Sicherheitsbeauftragte können die Anschaffung anregen und Kolleginnen und Kollegen motivieren, den Fußschutz zu tragen. Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe. Der Fußschutz ist Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). „Wenn mit Gefährdungen zu rechnen ist, die durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende, abrollende oder spit- ze Gegenstände sowie durch heiße oder ätzende Flüssigkeiten entstehen können, ist Fußschutz zu tragen“, erklärt Andreas Vogt, Leiter des DGUV Sachgebiets Fußschutz. Die jeweils ge- eigneten Schuhe verhindern mechanisch, chemisch, elektrisch und thermisch bewirkte Verletzungen. Je nach Einsatzgebiet und benötigter Schutzwirkung gibt es drei Arten: 1. Sicherheitsschuhe sind mit Zehenkappen für hohe Belas- tungen ausgestattet, deren Schutzwirkung mit einer Prüf- energie von 200 Joule getestet wurde. Das entspricht einer Belastung von 20 Kilogramm aus einer Fallhöhe von einem Meter. Einsatzbeispiele finden sich im Infokasten rechts. 2. Schutzschuhe besitzen ebenfalls Zehenkappen, die je- doch auf geringere Belastungen ausgelegt sind als bei Si- cherheitsschuhen. „Schutzschuhe spielen in Deutschland kaum noch eine Rolle“, so Andreas Vogt. 3. Berufsschuhe schließlich haben keine Zehenkappen, ver- fügen aber über eine Rutschhemmung, wie auch Sicher- heitsschuhe. Sicherheits- und Berufsschuhe sind in verschiedene Katego- rien eingeteilt, die jeweils bestimmte Grund- und Zusatzanfor- derungen beinhalten. Eine Übersicht gibt es auf der Website der DGUV. Die Gefährdungen kennen. Auch beim Fußschutz bildet die Gefährdungsbeurteilung die Voraussetzung, um wirksame und betriebsbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Sicherheitsbeauftragte sollten die Gefährdungsbeurteilung kennen. „Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass sie bei der Durch- führung eingebunden werden. Dann können sie ihre fachlichen g i e r B s u k r a M : d l i B und betrieblichen Erfahrungen einfließen lassen“, so Vogt. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Fußschutz getragen werden muss, so hat dieser gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen. „Zum Beispiel dürfen Unternehmen ausschließlich Si- cherheitsschuhe bereitstellen, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind“, erläutert Andreas Vogt. PSA ist nicht freiwillig. Wenn die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass Fußschutz vorzuschreiben ist, so ist das für die Beschäftigten verpflichtend. Wie immer bei der PSA gilt: Wenn Sicherheitsbeauftragte feststellen, dass der Fußschutz nicht ordnungsgemäß benutzt wird, sollten sie ihre Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechen. Viele Sicherheits- beauftragte haben sehr große Praxiserfahrung und kennen die Gefahren bei den einzelnen Tätigkeiten in ihrer Arbeitsumge- bung aus dem Effeff. Drückt der Schuh etwa? Ganz unabhängig von der Schutz- kategorie ist es wichtig, dass die Arbeitsschuhe richtig sitzen und fest verschnürt sind. Die Verwendung anderer als vom Her- steller angebotener Einlagen ist übrigens untersagt. Das gilt prinzipiell auch für orthopädische Einlagen: Für sie muss eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegen. Und nicht zuletzt müssen die Schuhe gereinigt, gepflegt und ordnungs- gemäß aufbewahrt werden. Übersicht zu den Kategorien und Anforderungen an Sicherheitsschuhe und Berufsschuhe: Webcode: d27001 dguv.de Wo müssen Sicherheits- oder Berufsschuhe getragen werden? Typische Tätigkeiten, die das Tragen von Sicherheitsschuhen mit einer 200-Joule-Kappe erfordern, sind Bauarbeiten, Elek- troarbeiten, Fertigteilherstellung, die Teigverarbeitung in Bäckereien und Konditoreien oder die Holz- und Metallverar- beitung. Eine ausführliche Beispielsammlung von Tätigkeiten, bei denen Fußschutz in Form von Sicherheitsschuhen oder Berufsschuhen notwendig ist, hat die DGUV zusammenge- stellt. Die Liste dient als Orientierungshilfe. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. dguv.de → Beispielsammlung: Fußschutz für ausgewählte Tätigkeiten 25 arbeit & gesundheit 1|2020