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Barrierefreiheit am Arbeitsplatz fördern lassen
Mit barrierefreien Rampen wird der Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden zugänglich. © Adobe Stock/Robert Kneschke

Arbeitssicherheit : Barrierefreiheit am Arbeitsplatz fördern lassen

Ulf Mayer-Golling weiß, welche Maßnahmen im Betrieb für Barrierefreiheit sorgen und wo Arbeitgebende bei der Planung Unterstützung finden.

Ob finanzielle Förderung oder Beratung: Auf Betriebe, die Arbeitsschutzmaßnahmen für Barrierefreiheit umsetzen, wartet ein breites Angebot an Förderleistungen.

Welche Möglichkeiten es gibt, verrät Ulf Meyer-Golling, Leiter des Integrationsamts Berlin. © Lageso Berlin

Herr Meyer-Golling, wie unterstützen Integrationsämter Unternehmen beim Thema Barrierefreiheit?

Das Integrationsamt leistet für Unternehmen, die schwerbehinderten Menschen eine berufliche Chance geben, auf Antrag wirksame und nachhaltige Hilfe. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, um die berufliche Teilhabe Schwerbehinderter zu ermöglichen und zu sichern.

Unterstützung erhalten Betriebe von verschiedenen Stellen, weshalb sie manchmal nicht genau wissen, an wen sie sich wenden können. Ich empfehle daher zunächst, den Integrationsfachdienst (IFD) zu kontaktieren, der bei der Zuständigkeitsfrage weiterhilft.

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Welche Leistungen gibt es und welche Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen, um eine Förderung zu erhalten?

Im Rahmen des Zumutbaren sind Arbeitgebende zunächst selbst dazu verpflichtet, Arbeitsplätze behindertengerecht einzurichten. Betriebe und Unternehmen, die Schwerbehinderte ausbilden oder beschäftigen, können jedoch von den zuständigen Rehabilitationsträgern und vom Integrationsamt Geldleistungen erhalten.

Wenn die Beschäftigung von schwerbehinderten Personen zu besonderen Belastungen der Arbeitgebenden führt, leistet das Integrationsamt einen finanziellen Ausgleich. Umfang und Höhe dieser Leistungen ergeben sich dann nach den Umständen des Einzelfalles und liegen im pflichtgemäßen Ermessen des jeweiligen Integrationsamtes.

Kann die Förderung der Integrationsämter auch über den einzelnen Arbeitsplatz hinausgehen?

Ja. Wenn Arbeitgebende Menschen mit Behinderung beschäftigen, müssen sie Arbeitsstätten so einrichten und betreiben, dass die besonderen Belange der Angestellten bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.

Neben der barrierefreien ­Gestaltung von Arbeitsplätzen beinhaltet das zugehörige ­Türen, Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Treppen, ­ Orientierungssysteme und Toilettenräume.

Sind die Kosten für die behinderungsgerechte Gestaltung den Arbeitgebenden nicht zuzumuten, unterstützt das Integrationsamt zum Beispiel den Bau von Rampen für Rollstuhlfahrende oder die Einrichtung automatischer Eingangstüren.

Finanzielle Leistungen sind das eine. Können Betriebe auch Beratung in Anspruch nehmen?

Richtig, allein mit finanziellen Leistungen sind Probleme schwerbehinderter Menschen oft nicht zu lösen. Deshalb sind Beratung und Information ebenfalls sehr wichtig. So erweist sich der technische Beratungsdienst des Integrationsamtes als äußerst hilfreich.

Dieser erstellt maßgeschneiderte Gutachten, wenn es um die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und des Arbeitsumfeldes geht. Beratungsmöglichkeiten gibt es übrigens auch bei der Agentur für Arbeit.