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Die Aufgaben von Brandschutzhelfern und Brandschutzhelferinnen
Der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen wie Feuerlöschern sollte regelmäßig geübt werden. © Adobe Stock/engel.ac

Arbeitssicherheit : Die Aufgaben von Brandschutzhelfern und Brandschutzhelferinnen

Betriebe sind auf Beschäftigte angewiesen, die im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und der Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet sind.

Sicherheitsstift ziehen, mit der einen Hand den kurzen Schlauch packen und die Düse auf den Brandherd richten. Dann mit der anderen Hand langsam den Griff betätigen, um das Löschmittel freizugeben, und den Brand löschen. Am Ende einer Brandschutzhelferausbildung können alle die zuvor gelernte Theorie praktisch anwenden.

Die Ausbildung ist wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Brandschutzhelfende werden nicht nur im sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ausgebildet, um Entstehungsbrände zu bekämpfen, ohne sich selbst zu gefährden. Sie lernen auch die betrieblichen Brandgefahren kennen und erfahren, wie sicherzustellen ist, dass sich alle Beschäftigten selbstständig in Sicherheit bringen.

Zum Weiterlesen

Noch mehr Informationen zum Thema finden Sie in der DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer.

Entstehungsbrände bekämpfen

„Unabhängig von der Ausbildung der Brandschutzhelfer müssen alle Beschäftigten mindestens einmal im Jahr über die Brandgefahren, die Brandschutzeinrichtungen und das richtige Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden“, ergänzt Gerhard Sprenger, Leiter des Sachgebiets Betrieblicher Brandschutz bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Findet diese Unterweisung nicht oft genug statt, können Sicherheitsbeauftragte ihre Vorgesetzten darauf hinweisen und außerdem anregen, regelmäßig Informationsveranstaltungen durchzuführen.

Ebenfalls können sie darauf achten, dass es genügend Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer im Betrieb gibt und allen Beschäftigten bekannt ist, wer diese Funktion ausübt.

Gut zu wissen

Ablauf der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:

  1. Theorie: Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über betriebliche Brandschutzorganisation, wie Feuerlöscheinrichtungen funktionieren, welche Gefahren durch Brände entstehen und wie sich alle im Brandfall verhalten sollen.
  2. Praxis: Übungen im Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern, etwa mit Wasser oder CO₂.
  3. Dauer: Mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für die Theorie plus die praktische Übung.
  4. Auffrischen: Im Abstand von zwei bis fünf Jahren empfohlen oder nach einem Brand, Änderungen der Brandschutzordnung oder veränderter Brandgefährdung.

Welche geeigneten Löschmittel verfügbar sind, hängt vom Betrieb ab. Brandschutzhelfende können die Feuerlöscheinrichtungen bedienen. © Getty Images/Spitzt-Foto

Jederzeit jemand vor Ort

Wie viele der ausgebildeten Kräfte es im Betrieb geben muss, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Büros beispielsweise haben eine normale Brandgefährdung – hier reicht es aus, wenn mindestens fünf Prozent der Beschäftigten ausgebildet sind.

Erhöhte Brandgefährdung liegt unter anderem vor, wenn geschweißt oder gelötet wird. Je nach Gefährdungsbeurteilung müssen hier mehr als fünf Prozent der Beschäftigten ausgebildet sein.

Lieber mehr als zu wenig Brandschutzhelfer ausbilden

Doch auch andere Faktoren sind zu berücksichtigen, etwa wie viele betriebsfremde Personen in der Regel anwesend sind oder wie viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In Betrieben mit Schichtarbeit ist bei der Diensteinteilung sicherzustellen, dass stets ausgebildete Brandschutzhelfende im Unternehmen sind.

Vor dieser Herausforderung stehen nun auch viele Betriebe, die in Folge der Pandemie auf mehr flexible Arbeitszeit und Homeoffice setzen. „Die Unternehmensleitung muss die Präsenz so gestalten, dass stets eine entsprechende Anzahl ausgebildeter Personen vor Ort ist. Notfalls sind weitere Beschäftigte auszubilden“, rät Sprenger.