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Fettbrandfeuerlöscher: Welchen brauchen wir?
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Ihre Fragen : Fettbrandfeuerlöscher: Welchen brauchen wir?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

In der Küche unseres Betriebs wurde ein neues Frittiergerät eingebaut. Es fasst 80 Liter Fett. Benötigen wir nun einen Fettbrandfeuerlöscher?

Antwort

Werden in Küchen Fritteusen oder Fettbackgeräte eingesetzt, liegt aufgrund des eingesetzten Speiseöls oder -fetts eine erhöhte Brandgefährdung vor. Für die Brandbekämpfung muss der Betrieb geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereithalten.

Welche dies genau sein müssen, hängt davon ab, wie viel Fett oder Öl die Frittier- oder Fettbackeinrichtung fasst. Überschreitet ihre mögliche Füllmenge 50 Liter, ist grundsätzlich eine stationäre Feuerlöschanlage erforderlich. Dies gilt auch, wenn nebeneinanderliegende Fritteusen oder Fettbackgeräte diese Füllmenge in der Summe erreichen.

Liegt die mögliche Füllmenge jedoch unter 100 Litern, kann der Betrieb die stationäre Feuerlöschanlage durch Feuerlöscher der Brandklasse F ersetzen, sogenannte Fettbrandlöscher. Zudem müssen diese Feuerlöscher ein ausreichendes Löschvermögen einschließlich 25 Prozent Löschmittelreserve besitzen, in Ihrem Fall also 100F.

Für eine schnelle Entstehungsbrandbekämpfung sollten sich die Fettbrandlöscher in der Nähe der Fritteuse oder des Fettbackgeräts befinden. Eine in der Handhabung der Feuerlöscher geübte und schriftlich benannte Person muss anwesend sein, wenn ein Frittiergerät betrieben wird.

Tim Pelzl, Leiter des DGUV Fachbereichs „Feuerwehren, Hilfeleistungen und Brandschutz“