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Schutzhelme sind wahre Lebensretter
Sollte aus der Gefährdungsbeurteilung eine Helmpflicht resultieren, müssen Beschäftigte Schutzhelme benutzen. © Shutterstock/Stock Rocket

Arbeitssicherheit : Schutzhelme sind wahre Lebensretter

Schutzhelme bewahren bei Tätigkeiten mit Gefahrenpotenzial vor Kopfverletzungen. Wann Helmpflicht besteht und welcher Helm sich eignet, zeigt eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung.

Sie sind wahre Lebensretter, die in heiklen Situationen den entscheidenden Unterschied ausmachen können: Schutzhelme. Es gibt sie in unterschiedlichen Arten und Formen und für die verschiedensten Tätigkeitsbereiche. Doch nicht überall und nicht in jeder Branche herrscht Helmpflicht. Dabei machen Kopfverletzungen einen nicht zu vernachlässigenden Anteil bei den Arbeitsunfällen aus. Laut der Publikation „Arbeitsunfallgeschehen 2017“, herausgegeben von der DGUV, gab es im Berichtsjahr 780.524 meldepflichtige Arbeitsunfälle von abhängig Beschäftigten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern während einer betrieblichen Tätigkeit. Hierbei handelte es sich in 59.286 Fällen bei der schwersten Verletzung um eine Kopfverletzung, was 7,6 Prozent entspricht.

Gefährdungsbeurteilung zeigt Helmpflicht

Wenn Tätigkeiten ein Verletzungsrisiko für den Kopf bergen, müssen Schutzhelme, in der Regel Industrieschutzhelme nach DIN EN 397, getragen werden. Ob das Tragen eines Helms verpflichtend ist, lässt sich mit einer Gefährdungsbeurteilung herausfinden. Zu deren Durchführung sind Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. In der Baubranche muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise geprüft werden, ob Gefahr durch herabfallende, pendelnde sowie um- oder wegfallende Gegenstände besteht. Können die vorhandenen Gefahren nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden, so müssen die Beschäftigten einen Schutzhelm tragen. Aufgrund solcher Gefahrenbeurteilungen sind Schutzhelme in folgenden Betriebsbereichen bzw. bei folgenden Tätigkeiten vorgeschrieben:

  • Hoch- und Tiefbauarbeiten (einschließlich Abbruch- und Umbauarbeiten)
  • Montagearbeiten im Stahl-, Holz- und Maschinenbau
  • Fertigteilwerke
  • Steinbrüche
  • Hütten- und Walzwerke
  • Gießereien
  • Chemische Industrie
  • Arbeiten mit Bolzenschubwerkzeugen oder Eintriebgeräten
  • Arbeiten im Bereich von Aufzügen, Hebezeugen und Kränen
  • Sprengarbeiten

Den passenden Industrieschutzhelm finden

Industrieschutzhelme gibt es in zahlreichen Varianten. Um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, ist es wichtig, den richtigen Helm zu finden. Schutzhelme in Standardausführung dienen in erster Linie dem Schutz vor fallenden Gegenständen sowie den daraus resultierenden Konsequenzen wie Gehirnverletzung und Schädelbruch. Entspricht ein Industrieschutzhelm der Norm DIN EN 50365, so ist dieser für Arbeiten an Teilen oder in der Nähe von Teilen geeignet, die unter elektrischer Spannung stehen, und zwar bis 1.000 Volt Wechselspannung sowie 1.500 Volt Gleichspannung.

Weiterhin gibt es bei Industrieschutzhelmen die Unterscheidung in solche mit thermoplastischer und mit duroplastischer Schale. Für die meisten Einsatzbereiche wird der Helm mit der thermoplastischen Schale gewählt, der mit etwa 400 Gramm relativ leicht ist und bei Umgebungstemperaturen von +70 °C bis –40 °C eingesetzt werden kann. Der etwa doppelt so schwere Helm mit duroplastischer Schale ist in heißer Umgebung, bei Arbeiten mit feuerflüssigen Massen (dann in Verbindung mit einem Visier) oder in der chemischen Industrie erforderlich.

Neben Industrieschutzhelmen gibt es auch sogenannte Industrie-Anstoßkappen. Sie schützen gegen das Anstoßen an harte und feststehende Gegenstände. Deswegen dürfen sie nur eingesetzt werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit herabfallenden, pendelnden, umfallenden oder wegfliegenden Gegenständen nicht zu rechnen ist.

Schutzhelme tragen und kontrollieren

Sollte aus der Gefährdungsbeurteilung eine Helmpflicht resultieren, müssen Beschäftigte Schutzhelme bestimmungsgemäß benutzen. Damit die Helme ihre Schutzfunktion erfüllen, ist eine regelmäßige Zustandskontrolle unerlässlich. Sollten Sicherheitsbeauftragte beobachten, dass Helme nicht getragen werden oder in einem schlechten Zustand sind, hilft oft ein klärendes Gespräch. Zudem können sich die Sicherheitsbeauftragten erkundigen, ob die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Helmen zufrieden sind. Wenn der Helm aufgrund häufiger Kopfschmerzen, Wunden am Kopf nach Operationen oder „ungewöhnlichen“ Kopfformen Probleme bereitet und nicht getragen wird, können spezielle Helmvarianten beim Arbeitgeber beantragt werden. So gibt es auch Helme mit geringem Gewicht und der Möglichkeit, die Polsterung im Innenbereich so anzupassen, dass druckempfindliche Stellen des Kopfes nicht beaufschlagt werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Kopfschutz enthält die FAQ-Liste.