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Was gehört in den Verbandkasten?
In Verwaltungsbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten genügt ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157. © Adobe Stock/AKF

Arbeitssicherheit : Was gehört in den Verbandkasten?

Für Notfälle gut gerüstet: Ob es genügend Verbandkästen gibt und diese richtig bestückt sind, können Sicherheitsbeauftragte prüfen.

Zu einer guten Präventionsarbeit gehört es auch, auf Unfälle im Unternehmen vorbereitet zu sein. Im Bereich der Ersten Hilfe im Betrieb geht es auch darum, regelmäßig einen Blick auf Verbandkästen und das Erste-Hilfe-Material zu werfen.

Bei diesem Thema können sich Sicherheitsbeauftragte engagieren, indem sie zum Beispiel prüfen, ob es im Unternehmen genügend Kästen gibt. Wie viele es sein müssen, hängt von Art und Größe des Betriebes ab. In Verwaltungsbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten reicht beispielsweise ein kleiner Betriebs-Verbandkasten nach DIN 13157, bis 300 Beschäftigte braucht es dann einen großen nach DIN 13169. Im verarbeitenden Gewerbe ist dagegen bereits ab 21 Beschäftigten ein Großer notwendig.

Regelmäßig prüfen

Dabei kommt es vor allem darauf an, dass genügend Erste-Hilfe-Material vorhanden ist. „Zwei kleine Betriebs-Verbandkästen ersetzen einen großen. Je nach Örtlichkeit ist es manchmal sinnvoller, zwei Verbandkästen zu haben, damit diese schneller erreichbar sind“, sagt Dr. Horst Reuchlein, Leiter Fachbereich Erste Hilfe der DGUV.

Die Kontrolle über das Erste-Hilfe-Material können grundsätzlich Ersthelfende oder Sicherheitsbeauftragte übertragen bekommen. Ihre Aufgabe ist es dann, nach einem Unfall das verbrauchte Material durch neues zu ersetzen. Auch unbrauchbare Heftpflaster auszutauschen und auf das Verfalldatum bei sterilem Verbandmaterial zu achten, ist Teil dieser wichtigen Aufgabe. Das Verfalldatum ist auf die Packung gedruckt. Steriles Verbandmaterial ist in der Regel fünf Jahre nach Produktion haltbar.

In einen kleinen Verbandkasten gehören

Pflaster

  • 1 x Heftpflaster (500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz)
  • 12 x Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm)
  • 6 x Fingerkuppenverbände
  • 6 x Fingerverbände (12 cm x 2 cm)
  • 6 x Pflasterstrips (1,9 cm x 7,2 cm)
  • 12 x Pflasterstrips (2,5 cm x 7,2 cm)

Verbandpäckchen / Verbandtuch

  • 1 x DIN 13151 – K, 300 cm x 6 cm mit Kompresse 6 cm x 8 cm
  • 3 x DIN 13151 – M, 400 cm x 8 cm, mit Kompresse 8 cm x 10 cm
  • 1 x DIN 13151 – G, 400 cm x 10 cm mit Kompresse 10 cm x 12 cm
  • 1 x Verbandtuch DIN 13152 – A, 60 cm x 80 cm

Binden

  • 2 x Fixierbinde DIN 61634 – FB 6, 400 cm x 6 cm
  • 2 x Fixierbinde DIN 61634 – FB 8, 400 cm x 8 cm

Kompressen

  • 6 x Kompressen 10 cm x 10 cm
  • 2 x Augenkompresse 5 cm x 7 cm
  • 1 x Kälte-Sofortkompresse mindestens 200 cm2

Sonstiges

  • 2 x Gesichtsmasken (mind. Typ 1 gemäß DIN EN 14683)
  • 4 x Feuchttücher
  • 1 x Rettungsdecke, mindestens 210 cm x 160 cm
  • 1 x Verbandkastenschere, DIN 58279 – B 190
  • 4 x Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
  • 2 x Folienbeutel
  • 5 x Vliesstofftuch
  • 2 x Dreiecktuch DIN 13168 – D

Gedruckt

  • Erste-Hilfe-Broschüre/Anleitung zur Ersten Hilfe
  • Inhaltsverzeichnis

Aushänge aktuell halten

Sicherheitsbeauftragte können noch an anderer Stelle aktiv werden. Zum Beispiel bei Aushängen zur Ersten Hilfe im Betrieb:

  • Wo stehen oder hängen die Verbandkästen?
  • Sind die Namen der aktuellen Ersthelfer sowie Ersthelferinnen und Betriebssanitätskräfte darauf vermerkt?
  • Wird die Lage des Erste-Hilfe-Raums deutlich?
  • Welches sind die nächsterreichbaren Ärzte und Ärztinnen, Durchgangsärzte und -ärztinnen?
  • Wo liegt das nächstgelegene Krankenhaus?

Eine regelmäßige Kontrolle hilft dabei, sich auch selbst das Thema in Erinnerung zu rufen. Beim Austausch mit Führungskräften und der Unternehmensführung schließlich sollten Sicherheitsbeauftragte darauf hinweisen, dass alle Beschäftigten regelmäßig über die Erste-Hilfe-Organisation zu informieren sind – das ist wichtig, um für den Notfall gerüstet zu sein.