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Schnittstelle zwischen betriebsärztlichem Rat und Belegschaft
Regelmäßige betriebsärztliche Untersuchungen können zur Vermeidung berufsbedingter Erkrankungen beitragen. © Christian Wese

Sibe-Tipps : Schnittstelle zwischen betriebsärztlichem Rat und Belegschaft

Sicherheitsbeauftragte bemerken häufig frühg, wenn in der Belegschaft etwas nicht rundläuft. Der Austausch mit Betriebsärztinnen und -ärzten ist Teil dieses Frühwarnsystems.

Sicherheitsbeauftragte erfüllen in vielerlei Hinsicht eine Mittlerrolle in Betrieben und Einrichtungen. Als Beschäftigte sind sie nah dran an den Kolleginnen und Kollegen. Sie haben durch ihr Ehrenamt aber auch einen direkten Draht zu Führungskräften und Vorgesetzten, sodass sie Wünsche oder Missstände gut an die zuständigen Personen weitertragen können. Ebenso fungieren sie als Schnittstelle zwischen Betriebsärztinnen und -ärzten einerseits und der Belegschaft andererseits.

Sicherheitsbeauftragte fungieren als Multiplikatoren

In vielen Unternehmen nehmen Sicherheitsbeauftragte gemeinsam mit den übrigen Akteuren des Arbeitsschutzes, wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit, an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil. „Dort sprechen sie relevante Themen an und wirken auf die Lösung der im direkten Arbeitsumfeld bestehenden Arbeitsschutzdefizite hin“, erklärt Gerhard Kuntzemann, Leiter des DGUV Sachgebiets „Sicherheitsbeauftragte“. Häufig werden Sicherheitsbeauftragte auch durch Betriebsärztinnen oder -ärzte als Multiplikatoren eingesetzt. Kuntzemann weiß, dass Sicherheitsbeauftragte auch oft angesprochen werden, wenn es um die Beteiligung der Beschäftigten geht und beispielsweise eine vollständige Befragung aller Angestellten zu umfangreich wäre.

Zusammenarbeit mit externen Betriebsärztinnen und -ärzten

Ein wenig anders sieht die Sache aus, wenn Unternehmen mit externen Betriebsärztinnen und -ärzten zusammenarbeiten. „Hat ein Unternehmen externes betriebsärztliches Personal verpflichtet, können Sicherheitsbeauftragte noch weitere Aufgaben übernehmen, gerade im Hinblick auf die Kommunikation“, sagt Gerhard Kuntzemann. Denn während angestellte Fachkräfte betriebliche Abläufe täglich miterleben können und über Veränderungen zeitnah informiert werden, ist dies bei externen Kräften nicht ganz so einfach. „In solchen Fällen können auch die Sicherheitsbeauftragten für einen stetigen Austausch zwischen dem Betrieb und den externen Fachkräften sorgen“, empfiehlt Gerhard Kuntzemann.

Beobachtungen ansprechen oder melden

Da Sicherheitsbeauftragte aus dem Kreis der Beschäftigten stammen, können sie vor Ort die Sachverhalte beobachten, die zu Gesundheitsproblemen führen können. Dazu zählen so unterschiedliche Dinge wie der Konsum von Alkohol oder Drogen, zu schweres Heben und Tragen oder psychische Probleme. Wenn Sicherheitsbeauftragte Handlungsbedarf sehen, können sie die Betroffenen entweder selbst mit der gebotenen Sensibilität darauf ansprechen oder ihre Beobachtungen an verantwortliche Personen im Unternehmen herantragen. Und dazu kann auch die Kontaktaufnahme mit Betriebsärztinnen und -ärzten gehören, vor der Sicherheitsbeauftragte sich nicht zu scheuen brauchen. Gerhard Kuntzemann: „Gerade bei begründeten Defiziten am Arbeitsplatz, die mehrere Beschäftigte betreffen, ist es der Regelfall, dass die Sicherheitsbeauftragten direkt mit den Betriebsärztinnen und -ärzten Kontakt aufnehmen.“

Regelmäßiger Austausch zwischen Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärztinnen und -ärzten

Im Idealfall ergänzen Sicherheitsbeauftragte sowie Betriebsärztinnen und -ärzte einander, indem sie in engem Kontakt stehen und sich über sicherheitsrelevante oder gesundheitliche Aspekte im Betrieb austauschen. Dies wirkt sich dann auch ganz allgemein auf die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen aus, weil sich der Informationsfluss in beide Richtungen verbessert. „Zudem bekommen Sicherheitsbeauftragte gezielte Informationen, mit denen sie besonders hinsichtlich der Gesundheitsthemen besser unterstützend tätig werden können“, wie Gerhard Kuntzemann abschließend betont.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten mit Betriebsärztinnen und -ärzten enthält die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.