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Kontaktallergien vorbeugen und früh behandeln
Vor Arbeitsbeginn Hautschutzmittel auftragen und gut einmassieren. Geeignete Produkte muss das Unternehmen zur Verfügung stellen. © Getty Images/Andrei David

Gesundheitsschutz : Kontaktallergien vorbeugen und früh behandeln

Regelmäßiger Hautkontakt mit bestimmten Arbeitsstoffen kann eine Kontaktallergie auslösen. Sie befinden sich zum Beispiel in Reinigungsmitteln. So schützen Beschäftigte ihre Haut.

Tenside, Lösemittel, Alkalien und Säuren: In konzentrierter Form sind all diese Stoffe gesundheitsschädlich, ätzend oder reizend. Und dennoch greifen Beschäftigte im Reinigungshandwerk – um nur eine Berufsgruppe zu nennen – tagtäglich auf sie zurück. Denn sie eignen sich hervorra­gend, um etwa starke Verschmutzun­gen zu entfernen, sind aber für unseren Körper toxisch. Aus diesem Grund müssen sich Beschäftigte kontinuier­lich vor ihnen schützen.

Tipp zum Weiterlesen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet eine Übersicht über Gefahrstoffe und ihre Kennzeichnung.

Betriebe müssen Beschäftigte vor Gefahrstoffen schützen

Mal schnell den Wischmopp auswringen, Konzentrat umfüllen oder das Waschbecken auswischen – bei all diesen Tätigkeiten ist vorgeschrieben, geeignete Handschuhe zu tragen. Dennoch kommt es vor, dass Beschäftigte auf die Schutzausrüstung verzichten, während sie mit den gefährlichen Reinigern hantieren – sei es aus Zeitnot, Leichtsinn oder Unaufmerksamkeit. Die Verantwortung trägt dennoch das Unternehmen.

Demnach liegt es bei der Unternehmensleitung, den Ursachen auf den Grund zu gehen. Dass diese sehr unterschiedlich sein können, weiß Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): „Tragen Beschäftigte zum Beispiel ihre Persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe nicht, kann das auch daran liegen, dass sie unpraktisch sind.“

Sein Rat: „Die Beschäftigten sollten in die Arbeitsschutzprozesse und somit bestenfalls auch in die Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung eingebunden werden.“ Das fördere die Akzeptanz für die Produkte – und damit auch die Bereitschaft, diese zu verwenden.

Vor gefährlichen Stoffen warnen rot umrandete Gefahrenpiktogramme auf Verpackungen von Reinigern. © Foto: DGUV/ Oliver Rüther

Das STOP-Prinzip als Grundlage für Prävention

Welche Schutzmaßnahmen bei welchen Tätigkeiten vorgeschrieben sind, legen die Verantwortlichen im Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung fest. Als Grundlage dafür dient das STOP-Prinzip: Es beschreibt die Rangfolge der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Am wirkungsvollsten und daher am wichtigsten ist das Auswechseln des Gefahrstoffes: Reinigungsmittel, die Allergie auslösende Substanzen enthalten, müssen durch ungefährliche Reiniger ersetzt werden.

Wenn eine Substitution nicht möglich ist, muss das Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den Hautkontakt mit Reinigungs- und Pflegemitteln zu vermeiden. Dazu gehört es, dass Beschäftigte beim Ansetzen einer Reinigungslösung die dafür vorgesehenen Dosier- und Einfüllhilfen verwenden sowie Griffe von Reinigungsmittelbehältern sauber halten. Die vom Hersteller empfohlene Dosierung darf in keinem Fall überschritten werden. Außerdem ist es untersagt, Reinigungsmittel zu mischen.

Tipp zum Weiterlesen

Die DGUV Publikation Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln hilft dabei, die richtigen Maßnahmen zur Prävention von Hautschädigungen zu treffen.

Auch Persönliche Schutzausrüstung schützt

Kann trotz dieser Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden, dass Beschäftigte weiterhin mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen, ist Persönliche Schutzausrüstung gefragt. Im Umgang mit Gefahrstoffen handelt es sich dabei unter anderem um Handschuhe, Schutzbrille oder Gesichtsschutz. Arbeitgebende müssen zudem einen Hautschutzplan entwerfen und der Belegschaft Hautschutzmittel bereitstellen.

Drei Fragen an: Dr. Michal Gina, Dermatologe

1. Woran erkenne ich eine Kontaktallergie?

Sie lässt sich von anderen Hautentzündungen klinisch nur schwer abgrenzen. Prinzipiell kann man zwei Formen unterscheiden: Erstens die Soforttyp-Allergie, die sich bereits wenige Minuten nach Kontakt manifestiert. Zweitens die Spättyp-Al­lergie, bei der sich eine Entzündung erst nach etwa zwei Tagen an der Kontaktstelle ausbildet.

2. Was ist zu tun, wenn sich eine Kontaktallergie zeigt? 

Besteht der Verdacht, dass eine berufliche Tätigkeit die Hauterkrankung verursacht, sollte ein sogenanntes Hautarztverfahren eingeleitet werden. Das geschieht entweder durch den behandelnden Hautarzt bzw. die Hautärztin oder durch den betriebsärztlichen Dienst.

Bestätigt sich die Überempfindlichkeitsreaktion auf einen im Beruf vorkommenden Stoff, müssen Beschäftigte das Allergen meiden. Arbeitgebende, unterstützt durch den betriebsärztlichen Dienst, müssen dann entsprechende Präventionsmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip einleiten. Auch die Unfallversicherungsträger beraten und unterstützen.

3. Lässt sich eine Kontaktallergie behandeln? 

Prinzipiell ist eine strikte Meidung des Allergens „die beste Therapie“. Bei Kontaktallergien vom Spättyp bestehen zurzeit keine spezifischen Therapiemöglichkeiten. Deswegen können häufig nur die Symptome gelindert werden.

Ekzeme können auftreten

Ziel der genannten Maßnahmen ist es, das Risiko einer Kontaktallergie zu verringern. Dabei handelt es sich um eine Ekzemerkrankung, ausgelöst durch eine verzögerte Immunantwort auf ein oder mehrere Allergene. Die Haut ist dann dauerhaft entzündet, spannt und brennt. Meist sind zunächst diejenigen Körperstellen betroffen, die mit dem schädigenden Stoff direkt in Berührung kamen – bei Reinigungspersonal sind es oft die Hände.

Verläuft die Krankheit schwer, breitet sich das Ekzem über den Körper aus und erfasst auch Haare, Nägel sowie Schweiß- und Talgdrüsen. Um ein Ekzem in Schach zu halten, muss der Kontakt zum allergenen Stoff eingeschränkt oder sogar gänzlich unterbunden werden.

Hände möglichst selten waschen und danach stets gut abtrocknen. © Illustration: Raufeld Medien

Praxistipp – Schutz und Pflege der Haut

Haut schützen

  • Produkte ohne Duftstoffe und Konservierungsstoffe verwenden
  • Hautschutzmittel vor Arbeitsbeginn und nach jedem Händewaschen auftragen
  • Bei Cremes haselnussgroße Menge auf den Handrücken auftragen und händisch sorgfältig einmassieren

Hände waschen

  • Flüssiges, pH-hautneu­trales Handwaschpräparat verwenden
  • Hände nur waschen, wenn wirklich notwendig: bei sichtbarer Verschmutzung oder nach dem Toilettengang
  • Handwaschpräparat mit lauwarmem Wasser aufschäumen; Hände und Fingerzwischenräume abspülen und sorgfältig mit Einmalhandtüchern abtrocknen

Haut pflegen

  • Produkte ohne Duftstoffe und Konservierungsstoffe verwenden
  • Hautpflegecremes auch in der Freizeit verwenden, um der Haut zu helfen, sich zu regenerieren

Sicherheitsbeauftragte können die Beteiligung Beschäftigter stärken

Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind die Arbeitgebenden. Sie müssen dafür sorgen, dass die Belegschaft ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen kann. Dazu gehört es, Beschäftigte über die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung zu informieren und sie regelmäßig zu unterweisen. Die Leitungsebene sollte zudem ein Auge darauf haben, dass Schutzmaßnahmen angewendet werden, und gegebenenfalls nachbessern.

Sicherheitsbeauftragte können sich einbringen, um die Beteiligung von Beschäftigten zu stärken. Dazu können sie beispielsweise zwischen den Kolleginnen und Kollegen auf der einen Seite und den Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit im Betrieb auf der anderen Seite vermitteln. „Die Motivation des Sicherheitsbeauftragten bestimmt maßgeblich das Engagement für diese freiwillige Aufgabe“, sagt Bernhard Arenz.