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Gibt es Vorgaben zur Gebäude-Evakuierung von behinderten Mitarbeitenden?
Menschen mit Behinderung müssen über Fluchtwege informiert werden - etwa mittels Fluchtwege-Karten in Blindenschrift. © Adobe Stock/Andy Shell

Ihre Fragen : Gibt es Vorgaben zur Gebäude-Evakuierung von behinderten Mitarbeitenden?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

„Mit Interesse habe ich in Ausgabe 1/2020 von ,arbeit & gesundheit‘ den Spezial-Teil zum Thema ‚Gebäude-Evakuierung im Notfall gelesen‘. In unserem Betrieb arbeiten auch Kolleginnen und Kollegen mit verschiedenen Graden einer Behinderung. Gibt es spezielle Informationen zur Evakuierung von behinderten Mitarbeitenden?“

Antwort

Für den Fall, dass eine Arbeitsstätte evakuiert werden muss, lautet das Ziel: vollständige Selbstrettung aller Personen. Und zwar wirklich aller. Daher müssen im Hinblick auf Alarmierung und Evakuierung auch Menschen mit Behinderung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Ein Beispiel ist das Zwei-Sinne-Prinzip: Wo etwa Menschen arbeiten, denen die Sinneswahrnehmung des Sehens oder des Hörens fehlt, muss eine Alarmierung sowohl akustisch als auch optisch erfolgen. Einen guten Überblick für die Verantwortlichen im Betrieb bietet die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“. Sie enthält unter anderem eine Checkliste „Inklusion im Betrieb“ zum Abhaken – oder aber zum Erkennen von Verbesserungsbedarf.

Armin Knopf vom Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz der DGUV