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E-Scooter im Betrieb: Leise und sicher
Geschützt unterwegs: Auf dem Roller sollten Beschäftigte einen Helm tragen. © Getty Images/Emir Memedovski

Verkehrssicherheit : E-Scooter im Betrieb: Leise und sicher

Auf großen Werksgeländen sind E-Scooter praktisch. Sicherheitsbeauftragte können dazu beitragen, dass die E-Scooter im Betrieb unfallfrei rollen.

Nur ein leises Sausen ist zu hören, wenn ein E-Scooter über den Werkhof zischt. „Auf einem großen Betriebsgelände sind sie ein gutes Verkehrs- und Arbeitsmittel, um schnell von A nach B zu kommen“, sagt Ralf Hüttig von der Präventionsabteilung der BG Verkehr.

Auf Zertifizierung achten

Seit 2019 sind die als Elektrokleinstfahrzeuge definierten Roller zugelassen. Wenn ein Unternehmen E-Scooter anschaffen will, können Sicherheitsbeauftragte dabei helfen, Modelle auszuwählen. Dabei wichtig: auf eine Zertifizierung achten und auf die maximale Zuladung. Diese ist in der Regel nicht sehr hoch, weshalb allenfalls ein wenig Werkzeug auf den Rollern Platz hat.

Sind die neuen E-Scooter eingetroffen, sollte die Unterweisung der Beschäftigten in deren Handhabung folgen. Hier können Sicherheitsbeauftragte anregen, dass der Betrieb zum Beispiel bei einer Verleihfirma ein Fahrsicherheitstraining organisiert.

Abbiegen will gelernt sein

Bei diesem Training wird etwa geübt, wie man abbiegt und dies auch mit Handzeichen ankündigt. Das ist besonders beim Rechtsabbiegen schwierig, weil der Gashebel meist auf der rechten Seite des Lenkers montiert ist. Lässt der Fahrer oder die Fahrerin den Hebel los, geht dieser von allein wieder zurück, wodurch das Fahrzeug langsamer wird. Auch auf unebenem Boden und bei schwierigen Witterungsverhältnissen zu üben, gehört zu einem guten Fahrsicherheitstraining.

Die Kleidung ist ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt. „Wenn es eine Betriebsanweisung zum Tragen von Helmen und Warnwesten gibt, können Sicherheitsbeauftragte ihre Kolleginnen und Kollegen daran erinnern“, so Hüttig. Denn bei Unfällen mit E-Scootern kommt es häufig zu Schädelverletzungen, vor denen ein Kopfschutz die Fahrenden wohl bewahrt hätte.

Unternehmen sind zudem verpflichtet, E-Scooter in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Betrieblichen Verkehr entzerren

Präventionsexperte Hüttig rät Unternehmen darüber hinaus, beim häufigen Einsatz der Elektrokleinstfahrzeuge die innerbetriebliche Wegeplanung und Gefährdungsbeurteilung anzupassen. „Da E-Scooter wie alle anderen Fahrzeuge behandelt werden, sollte darauf geachtet werden, dass sie Fußgänger nicht gefährden“, sagt Hüttig.

Ein weiterer Baustein der Verkehrssicherheit sind Kontrollen, ob die Fahrzeuge reibungslos funktionieren.

Diese sind vorgeschrieben, denn die Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter die Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70). Die Wartung können Fachleute im Betrieb selbst durchführen. Sicherheitsbeauftragte wiederum können darauf achten, dass diese auch Wartung erfolgt.

Präventionskampagne: Roll ohne Risiko

Seit 15. Juni 2019 sind E-Scooter in Deutschland als Verkehrsmittel zugelassen. Ein Jahr später gab der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine Online-Umfrage in Auftrag, die zeigen sollte, wie gut die Fahrenden sich an die Regeln für die Roller halten.

Das wichtigste Ergebnis: Fahrerinnen und Fahrer ab 14 Jahren kennen die Vorschriften für E-Scooter nicht oder nur unzureichend:

  • 13 Prozent der Befragten haben die Roller genutzt, obwohl sie zuvor Alkohol konsumiert hatten. Dabei gilt für sie, wie beim Autofahren, die 0,5-Promille-Grenze.
  • 32 Prozent der Befragten sind sehr dicht hintereinandergefahren und haben den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Die Hälfte davon tat dies mehrfach.
  • 45 Prozent der Befragten sind nebeneinander auf ihren E-Scootern gefahren. 22 Prozent verstießen einmal, 23 Prozent sogar mehrmals gegen die Verkehrsregeln.

Der DVR setzt daher mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auf Aufklärung. Die Kampagne „Roll ohne Risiko! soll helfen, die Sicherheit der E-Scooter-Nutzenden und der anderen Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Sticker und Lenkerschilder an den E-Scootern der Verleihfirmen Bird, Lime, Tier und Voi sowie begleitende Online- und Offline-Maßnahmen sollen die Regelkenntnisse der E-Scooter-Fahrenden erhöhen und sie für mögliche Risiken und Konsequenzen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr sensibilisieren.