
Förderprogramme für Abbiegeassistenten
Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können sich den Einbau von Abbiegeassistenten fördern lassen. Jetzt Antrag stellen!
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt. So werden zwei Förderprogramme für Abbiegeassistenten in Nutzfahrzeugen fortgesetzt. Bewerben können sich Privatunternehmen sowie Betriebe des öffentlichen Sektors.
De-Minimis-Programm
- Richtet sich an Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs
- Fördert Abbiegeassistenten in schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen
- Frist Antragstellung: 30. September 2022
- Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr
Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“
- Richtet sich an alle Unternehmen, die Kraftfahrzeuge einsetzen, inklusive Kommunen und kommunale Unternehmen.
- Fördert Abbiegeassistenten in Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen und in Kraftomnibussen ab neun Sitzplätzen
- Frist Antragstellung: 17. Oktober 2022
- Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Güterverkehr zur Verfügung
Abbiegeassistenten bald für neue Fahrzeuge verpflichtend
Mit den beiden Förderprogrammen möchte das BMDV die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen – insbesondere für Personen, die sich zu Fuß oder auf dem Rad bewegen.
Die Programme helfen, die Ausrüstungspflicht von LKW mit Abbiegeassistenten zu erfüllen. Diese erfolgt in zwei Schritten: Ab dem 6. Juli 2022 sind Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen verpflichtend. Ab 7. Juli 2024 müssen alle neuen Fahrzeuge damit ausgestattet sein. Fragen zum Abbiegeassistenten beantwortet das BMDV.
Geschrieben von: Isabelle Rondinone