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Welche Verkehrsregeln Fahrradfahrende kennen sollten
Wer auf dem Rad sicher unterwegs sein möchte, sollte mit der Straßenverkehrsordnung vertraut sein. © pd-f.de/Kay Tkatzik

Verkehrssicherheit : Welche Verkehrsregeln Fahrradfahrende kennen sollten

Im Frühjahr 2020 gab es eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einigen neuen Regeln. Sind Sie bereit für die Fahrradprüfung?

Fahrräder, Autos, Lastwagen, Busse und mancherorts auch Straßenbahnen teilen sich den Verkehrsraum. Nicht zu vergessen die Fußgängerinnen und Fußgänger, die sich zwischen den verschiedenen Fortbewegungsmitteln bewegen. Damit alle Verkehrsteilnehmenden unbeschadet am Ziel ankommen, ist es unerlässlich, aufeinander achtzugeben. Dazu gehört auch, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Voraussetzung dafür ist, dass die Regeln bekannt sind. „Sicherheitsbeauftragte können hier durch persönliche Gespräche auf Augenhöhe den Kolleginnen und Kollegen wichtige Hinweise geben“, empfiehlt Tanja Hohenstein vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Die Expertin betont weiter, dass Radfahrende immer damit rechnen müssen, von anderen Verkehrsteilnehmenden übersehen zu werden. Besonders tückisch ist hier der tote Winkel. Deswegen sollten sie niemals neben abbiegenden Lkw fahren. Genügend Abstand zu parkenden Autos zu halten, ist ein weiterer Tipp der Expertin. Nicht selten passieren sogenannte „Dooring-Unfälle“, bei denen Radfahrende gegen eine sich öffnende Autotür prallen. Um das zu verhindern, ist auch die Aufmerksamkeit der Insassinnen und Insassen von Autos gefordert: Sie sollten sich vor dem Öffnen unbedingt durch einen Schulterblick vergewissern, dass sich kein Fahrrad nähert. Sehr zu empfehlen ist der „holländische Griff“, das heißt, wer das Auto verlassen möchte, öffnet die linke Fahrzeugtür mit der rechten Hand und umgekehrt.

Radwege benutzen

Vorsicht ist vor allem im Stadtverkehr geboten. Häufig müssen sich Autos und Fahrräder die Straße teilen. Jedoch gibt es in vielen Städten eignene Fahrradwege. Ihre Benutzung ist vorgeschrieben, wenn sie entsprechend beschildert sind: durch ein Schild mit blauem Hintergrund und

  • einem weißen Fahrrad (Radweg) oder
  • einem Fahrrad und einem Piktogramm für den Fußverkehr, getrennt durch eine senkrechte Linie (Rad- und Gehweg getrennt nebeneinander) oder
  • einem Fahrrad und einem Piktogramm für den Fußverkehr, getrennt durch eine waagerechte Linie (Rad- und Fußverkehr teilen sich eine gemeinsame Fläche).

 

Das Verstehen von relevanter Beschilderung im Straßenverkehr ist auch Teil einer Fahrradprüfung. Auch sogenannte Radfahrstreifen, die von der Fahrbahn durch eine weiße Linie abgetrennt sind, müssen Radfahrende benutzen. Stets gilt das Rechtsfahrgebot: Ein Radweg darf nur dann in beiden Richtungen befahren werden, wenn dies durch ein Zusatzzeichen (mit zwei schwarzen Pfeilen auf weißem Grund) angezeigt wird. Trotz Rechtsfahrgebot rät der DVR dringend: Wenn ein Radweg oder Radfahrstreifen neben geparkten Autos verläuft, sollten Fahrradfahrende mindestens einen Meter Seitenabstand einhalten.

Auf anderen Radwegen, die nicht wie oben beschrieben beschildert sind, können Radfahrende fahren. Sie können aber auch auf die Straße ausweichen. Nur eines ist für Erwachsene meist tabu: Fahren auf dem Gehweg. Es sei denn, sie begleiten radfahrende Kinder unter acht Jahren.

Sicherheit fördern

Um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, sollte die Aufmerksamkeit beim Radfahren stets dem Verkehrsgeschehen gelten. „Man sollte auf dem Fahrrad keine Kopfhörer zum Musikhören oder Telefonieren tragen“, betont Tanja Hohenstein. Wer das tut, läuft Gefahr, wichtige Geräusche und die Richtung, aus der sie kommen, erst verspätet zu erkennen. Handys oder andere elektronische Geräte beim Radfahren in der Hand zu halten, ist sogar verboten. Und auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Das Tragen eines Helms ist sehr ratsam. Sicherheitsbeauftragte können darauf hinwirken, dass auch ihr Betrieb dazu beiträgt, die Sicherheit der radelnden Beschäftigten zu verbessern – etwa durch Radfahrtrainings, die von vielen Unfallversicherungsträgern gefördert werden. Das Absolvieren einer Fahrradprüfung ist ebenfalls möglich.

Tipps zur Fahrsicherheit gibt es beim DVR.

StVO: Wichtige Neuerungen 2020

  • Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Fahrrädern einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts einhalten.
  • Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen zu zweit neben- einander fahren, wenn dadurch niemand behindert wird.
  • Ein Grünpfeil für den Radverkehr erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nach vorherigem Anhalten.
  • Eine beidseitige weiße Fahrstreifenbegrenzung macht Radwege außerorts besser erkennbar.
  • Das Bußgeld für das Radfahren auf Gehwegen wurde auf 55 bis 100 Euro erhöht.
  • Auf Fahrrädern zur Personenbeförderung durften bisher nur Kinder bis sieben Jahre mitgenommen werden. Dieses Höchstalter gilt nicht mehr.
  • Beim Rechtsabbiegen dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Sämtliche Informationen zur Novelle der StVO gibt es beim BMVI.