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Anhänger sicher kuppeln
Beim Kuppeln stets die gelbe Druckluftleitung als erstes anschließen. Das Fahrzeug kann sonst wegrollen. © DGUV/Wolfgang Bellwinkel

Verkehrssicherheit : Anhänger sicher kuppeln

Kuppelunfälle mit Nutzfahrzeugen enden häufig mit schweren Verletzungen oder gar tödlich. Mit diesen Tipps lässt sich das Unfallrisiko deutlich verringern.

Gerade noch einmal glimpflich verlief ein Unfall im vergangenen Jahr auf der A4 bei Radeberg: Weil offenbar ein Sattelauflieger nachlässig aufgesattelt wurde, hatte sich während der Fahrt der tonnenschwere Anhänger vom Zug gelöst und war in eine Leitplanke gekracht. Der Lkw-Fahrer kam mit dem Schrecken davon.

Für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ist das Abstellen und Kuppeln von Anhängern Arbeitsalltag. Dennoch verzeichnet die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) immer wieder schwere und sogar tödliche Unfälle im Zusammenhang mit dem Kuppeln.

Verhaltensfehler sind Hauptursache für schwere Unfälle beim Kuppeln

Meist sind nicht technische Mängel Ursache der Unfälle, sondern sie gehen auf Verhaltensfehler beim Kuppeln oder Satteln von Nutzfahrzeugen zurück. Gerade wenn Abläufe schon hundertfach geübt und ausgeführt wurden, kann sich Unachtsamkeit einschleichen. Nur wenn Beschäftigte konzentriert bei der Sache sind und den richtigen Ablauf einhalten, kuppeln sie sicher.

„Obwohl strikt verboten, kommt es immer wieder vor, dass Gelenkdeichselanhänger zum Kuppeln im Gefälle durch Abrollen an das stehende Zugfahrzeug herangeführt werden“, weiß Hans Heßner, Fachreferent für Straßenverkehr und Fahrzeuge der BG Verkehr. Dieses sogenannte Auflaufenlassen ist lebensgefährlich. „Es besteht das hohe Risiko, dass die Person, welche die Zuggabel hält, zwischen Anhänger und Zugfahrzeug zerquetscht wird.“

Sicheres Kuppeln Schritt für Schritt

  1. Feststellbremsen von Zugfahrzeug und Anhänger betätigen.
  2. Unterlegkeile am Anhänger anlegen. Sie dürfen nur an Rädern der starren Achse angelegt sein, nie an einer lenk­baren Achse oder der Liftachse.
  3. Zugfahrzeug zurücksetzen: Dabei wird bei Bolzenkupplungen das Zugfahrzeug vor dem Ankuppeln bis auf etwa einen Meter Abstand zwischen Kupplung und Zugöse herangefahren. Gegebenenfalls muss die Höhe der Zugöse eingestellt werden.
  4. Stets gelbe vor roter Druckluftleitung anschließen. Die rote Vorratsleitung darf unter keinen Umständen allein verbunden sein, weil der Fahrzug sonst wegrollen kann.
  5. Abfahrtkontrolle: Vor der Abfahrt ist der technische Zustand des Lkw-Zuges zu kontrollieren, etwa ob die Kupplung ordnungsgemäß geschlossen und gesichert ist.

Strikt untersagt!

  1. Gekuppelt wird ausschließlich durch Zurücksetzen des Zugfahrzeuges!
  2. Niemand darf sich während des Kuppelvorgangs zwischen den Fahrzeugen aufhalten.
  3. Ebenfalls ist es untersagt, dass eine zweite Person die Zuggabel von Hand hochhält oder Stützhölzer benutzt werden.

Beschäftigte sind in Gefahren zu unterweisen

Für das richtige Kuppeln tragen Führungskräfte und Fahrpersonal gleichermaßen Verantwortung. Betriebe müssen dazu geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die dem Verschleiß unterliegenden Arbeitsmittel in Ordnung sind. Vor dem Abfahren muss die sichere Verbindung geprüft werden. Damit die Beschäftigten dies auch sachkundig können, sind sie in die Aufgabe und die Gefahren einzuweisen.

Das geschieht in einer Erstunterweisung. Regelmäßig wiederkehrende Unterweisungen sensi­bilisieren danach für das Thema. „Dabei ist es sinnvoll, wenn Unter­weisungen praktisch – also direkt am Fahrzeug – stattfinden. Darüber hi­naus müssen anlassbezogene Unterweisungen durchgeführt werden, zum Beispiel, wenn neue Fahrzeuge an­geschafft wurden, mit denen Beschäftigte noch nicht vertraut sind“, betont Heßner.

Sicherheitsbeauftragte schärfen den Blick für Gefahren

Unterweisungen sollten auf jeden Fall auch das Verhalten beim Einweisen thematisieren. Denn wenn die fahrende Person während des Kuppelvorgangs rückwärts an den Anhänger heranfährt, muss gegebenenfalls eine Kollegin oder ein Kollege sie durch einweisende Handzeichen unterstützen. Dies ist immer dann nötig, wenn nicht auszuschließen ist, dass beim Rückwärtsfahren Personen gefährdet werden. Wer kuppelt, muss Persönliche Schutz-ausrüstung tragen, bestehend aus Handschutz und Warnkleidung. Festes Schuhwerk ist empfehlenswert.

Sicherheitsbeauftragte sollen auf das richtige Verhalten innerhalb der Belegschaft achten und auf Fehlverhalten freundlich hinweisen. „Dabei können sie im Blick behalten, ob die Fahrerinnen und Fahrer die Vorgaben zum richtigen Kuppeln anwenden, und ihnen mit Tipps und Hinweisen zur Seite stehen“, so Hans Heßner.