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Fahrerassistenzsysteme sorgen für mehr Sicherheit
Bei Wind und Wetter steigt das Unfallrisiko. Mit automatisierter Unterstützung können Verkehrsunfälle vermieden werden. © Getty Images/Boschettophotographie

Arbeitssicherheit : Fahrerassistenzsysteme sorgen für mehr Sicherheit

Die Anzahl der Verkehrsunfälle geht dank Fahrerassistenzsystemen zurück. Das ist nur ein Grund, warum sich Sicherheitsbeauftragte für ihren Einsatz starkmachen sollten.

Unfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen geschehen erfreulicherweise seit Jahren seltener. Die Zahl der Verkehrsunfälle wegen zu geringen Abstands bleibt jedoch konstant und ist laut Statistischem Bundesamt mittlerweile sogar die häufigste Unfallursache. Dabei lässt sich das Risiko eigentlich reduzieren: mit sogenannten Fahrerassistenzsystemen (FAS).

„Sie entlasten Beschäftigte und helfen präventiv, daher befürworten wir ihren Einsatz“, sagt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Präventionsleiter der BG Verkehr. Laut einer Studie der Berufsgenossenschaft vermindern sie die Anzahl der Unfälle um 34 Prozent. Jedoch: Sie werden zu häufig abgeschaltet. Präventionsfachleute der BG Verkehr empfehlen Unternehmen daher, eine Dienstanweisung zur Aktivierung von FAS zu erlassen.

Bei Neuanschaffungen auf FAS achten

Unternehmensleitungen, deren Fahrzeugflotte nicht über umfassende FAS verfügen, sollten über Neuanschaffungen nachdenken, meint Ruff. „Dabei ist es gut, wenn Betriebe die Beschäftigten einbinden und ihre Wünsche berücksichtigen.“

Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Fuhrparkleitende könnten hier als Bindeglied zwischen Kolleginnen und Kollegen sowie Führungskräften die Wünsche weiterleiten.

Fahrsicherheitstraining mit automatisierter Unterstützung

Mit der Anschaffung allein ist es dann aber nicht getan. Die Beschäftigten sollten in die Nutzung der FAS eingewiesen werden. Sicherheitsbeauftragte können dafür werben, dass die Systeme akzeptiert und nicht deaktiviert werden.

„Ein gutes System bemerkt man nicht“, sagt Ruff, „doch wenn es sich meldet und eingreift, sollten die Fahrerinnen und Fahrer auch darauf vorbereitet sein.“ Anderenfalls komme es zu unerwünschten Gegenreaktionen seitens der Person am Steuer. Ruff empfiehlt daher, FAS auch in die Fahrsicherheitstrainings einzubinden.

In solchen Trainings wird zum Beispiel vermittelt, wie der sogenannte Spurverlassenswarner Alarm schlägt, wenn der Abstand zur Fahrbahnmarkierung unterschritten wird – und wie man rechtzeitig gegensteuert. Klappt das nicht, geht der Spurhalteassistent noch einen Schritt weiter: Er korrigiert die Längsführung, indem er in die Lenkung eingreift.

Fahrerassistenzsysteme werden vermehrt eingebaut

Welche FAS für welche Fahrzeuge geeignet und notwendig sind, hängt übrigens vom jeweiligen Einsatzzweck ab. Zu den gängigsten FAS gehört der Abstandsregeltempomat.

Er hilft, dass Lkw nicht zu dicht auffahren. Der Notbremsassistent unterstützt hingegen, wenn Fahrerinnen und Fahrer schnell die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs reduzieren müssen – zunächst per Warnsignal, dann durch automatisches Bremsen.

Weitere intelligente Assistenzsysteme

  • Rückfahr-Assistenzsysteme weisen beim Rückwärtsfahren optisch und akustisch auf Personen und Objekte hin. Verschiedene Systeme bremsen automatisch. So werden in unübersichtlichen Situationen Unfälle vermieden.
  • Der Abstandsregeltempomat (Adaptive Cruise Control – ACC) kontrolliert den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und passt die Geschwindigkeit und den Abstand automatisch durch Motorsteuerung und Brems­eingriff an. Das schützt vor Auffahrunfällen.
  • Der Notbremsassistent nutzt die Sensorik des ACC. Wird der Abstand zu gering, erfolgt eine optische und akustische Warnung. Greift die Person am Steuer nicht ein, wird automatisch mit einer Leistung von etwa 20 Prozent abgebremst. Nimmt der Abstand weiterhin ab, gehen einige Systeme so weit, das Fahrzeug mit höchstmöglicher Bremsleistung abzubremsen.

Abbiegeassistent ab 7. Juli 2024 Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge

Künftig wird die Zahl der verfügbaren Assistenzsysteme noch steigen. So beschloss das Europäische Parlament Ende 2019 in der Verordnung 2019/2144, dass Busse und Lkw fortan mit weiteren hochentwickelten Systemen auszurüsten sind.

Ein Abbiegeassistent etwa, der Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, erkennt, ist ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Doch auch in bereits angeschafften Lkw lassen sich solche Systeme nachrüsten. So bezuschusst das Bundesamt für Güterverkehr zum Beispiel den nachträglichen Einbau von Abbiegeassistenzsystemen. Sie sollen helfen, vor allem in Großstädten die Zahl der schweren Unfälle mit Personenschaden zu verringern, zu denen es besonders an großen Kreuzungen kommt.

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