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Versicherungsschutz im Homeoffice: Wie sieht der aus?
Auf dem Weg zum Arbeitscomputer gestolpert? Wer sich im Homeoffice bei einer betriebsdienlichen Tätigkeit verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. © Adobe Stock/Andrey Popov

Ihre Fragen : Versicherungsschutz im Homeoffice: Wie sieht der aus?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Ich erwarte im Homeoffice eine Postsendung von meinem Betrieb. Der Bote klingelt. Auf dem Weg zur Tür stolpere ich und stürze. Bin ich versichert?

Antwort

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird auf die sogenannte Handlungstendenz geschaut. Sie erwarten eine berufliche Postsendung und verletzen sich bei der Entgegennahme. In diesem Fall handelt es sich um eine betriebsdienliche Tätigkeit und Sie stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Anders verhält es sich mit privaten Paketen, die Sie im Homeoffice entgegennehmen. Diese nehmen Sie aus rein privaten Gründen entgegen und es besteht kein Versicherungsschutz.

Ronald Hecke, Referent Grundlagen des Leistungsrechts der DGUV