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Lastenfahrrad als Transportmittel
Ob rein mit Muskelkraft oder mit elektrischer Unterstützung – Fahrradfahren liegt im Trend. Das hat zu unterschiedlichen Bauformen geführt, auch für den gewerblichen Einsatz. © iStock/Tatabrada

Verkehrssicherheit : Lastenfahrrad als Transportmittel

Wer Transportaufgaben mit dem Fahrrad erledigt, sorgt für Entlastung im Stadtverkehr. Dabei ist auch die Verkehrssicherheit wichtig. Sicherheitsbeauftragte können dazu beitragen.

Für immer mehr Menschen wird das Fahrrad zum Transportmittel der Wahl. Das gilt nicht nur für den Weg von zu Hause in den Betrieb, sondern auch für die Arbeit selbst – je nachdem, welche Strecken und welche Transportaufgaben hierbei zu bewältigen sind. Post- und Kurierdienste sowie Lieferservices setzen bereits vielfach die sogenannten Transport- oder Lastenfahrräder ein. Aber auch in Branchen wie der Pflege oder im Handwerk bieten sich Einsatzmöglichkeiten für Lastenfahrräder.

Verschiedene Arten von Lastenfahrrädern

Es gibt sie als ein- oder zweispurige Fahrzeuge, mit einer Lastenaufnahme vorne, hinten oder vorne und hinten. Und nicht zuletzt als sogenanntes Pedelec, das mit elektrischer Motorunterstützung eine maximale Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern erreicht. Ein solches Fahrzeug darf ohne Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Aufgrund der Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h spricht man auch vom „Pedelec 25“.

Sichere Verkehrsteilnahme vorbereiten

Bevor Beschäftigte mit dem Lastenfahrrad auf die Straße dürfen, müssen sie auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung in Theorie und Praxi unterwiesen werden. Hierzu gehören Themen wie richtiges Beladen und Ladungssicherung ebenso wie korrektes Verhalten im Straßenverkehr. Auch eine Betriebsanleitung muss den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.

Sicherheitsbeauftragte können die Unternehmensleitung bzw. die Führungskräfte unterstützen, wenn es gilt, betriebliche Regelungen zu Themen wie Umgang mit technischen Mängeln, Verhalten bei Unfällen, Instandhaltung sowie regelmäßige Prüfung der Fahrzeuge zu erarbeiten. Wie bei allen Fahrrädern, so müssen auch bei Lastenfahrrädern insbesondere Bremsen und Beleuchtung regelmäßig geprüft werden. Und auch wenn laut Straßenverkehrsordnung keine Helmpflicht besteht, sollten sich Sicherheitsbeauftragte dafür einsetzen, dass ihre Kolleginnen und Kollegen zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm tragen. Gleiches gilt für Warnkleidung und festes Schuhwerk. Besonders in den sonnenintensiven Monaten ist zudem auf geeigneten UV-Schutz zu achten.

Das passende Lastenfahrrad wählen

Bereits bei der Beschaffung von Lastenfahrrädern sollte man im Auge haben, welche Einsatzbedingungen später vorherrschen. Auch die Bedürfnisse der Belegschaft sollten berücksichtigt werden. Sicherheitsbeauftragte können hierbei unterstützen, indem sie gemeinsam mit den Beschäftigten und den Unternehmensverantwortlichen nach passenden Fahrrädern, aber auch Sätteln, Lenkern oder anderen ergonomischen Erfordernissen schauen und sich erkundigen, wie alles richtig eingestellt bzw. benutzt wird.

Welches Modell sich für welche Aufgabe am besten eignet, hängt nicht zuletzt von der Fahrerin oder dem Fahrer ab. Tendenziell lässt sich festhalten, dass z. B. Mitarbeitende von Kurierdiensten es bevorzugen, wenn die Lastenaufnahme vorne ist, damit sie das Transportgut im Blick haben. Einspurige Fahrzeuge sind besonders wendig. Zum Transportieren von schweren oder unhandlichen Lasten hingegen werden meist zweispurige Lastenfahrräder oder -pedelecs genutzt.

Vorteile von Lastenfahrrädern

Lastenfahrräder nützen der Umwelt, aber auch den Unternehmen, die sie einsetzen. Denn mit ihnen lassen sich Verkehrsflächen ausnutzen, die für Kraftfahrzeuge gesperrt oder nur zeitlich begrenzt zu befahren sind, etwa Lieferzonen. Im Vergleich zu den meisten Kraftfahrzeugen fallen die Anschaffungskosten für ein Lastenfahrrad oder -pedelec eher gering aus. Kraftstoffkosten gibt es keine und die Beschäftigten benötigen zum Fahren keinen Führerschein.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen enthält die DGUV Information 208-047 „Pedelec 25 – Fahrrad, Transportmittel – Elektromobilität“.