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Die gesetzliche Unfallversicherung
Prävention, Rehabilitation, Entschädigung – Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen alles aus einer Hand. © Thinkstock/zest marina

Arbeitssicherheit : Die gesetzliche Unfallversicherung

Sicherheitsbeauftragte sind Schlüsselfiguren des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dazu gehört ebenfalls das System der gesetzlichen Unfallversicherung. Schwer zu verstehen? Ganz und gar nicht!

1. Warum ist man unfallversichert?

Alle Personen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sind kraft Gesetzes versichert. Daher spricht man von der gesetzlichen Unfallversicherung. Anders als etwa bei der Krankenversicherung ist die Unfallversicherung allein Sache der Arbeitgeber: Erstens müssen Unternehmerinnen und Unternehmer ihr Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Und zweitens zahlen die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Zum Thema

Mehr über die gesetzliche Unfallversicherung erfahren Sie in der Broschüre „In guten Händen

2. Wogegen versichert die gesetzliche Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Arbeitsunfälle: Unfälle, die Versicherte infolge ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden. Auch die Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen gehört dazu.
  • Wegeunfälle: Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Versichert sind aber auch bestimmte Umwege, die zum Beispiel nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen.
  • Berufskrankheiten: Es handelt sich um Krankheiten, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden können und die in der Berufskrankheitenliste enthalten sind. Die Bundesregierung entscheidet darüber, welche Krankheiten in diese Liste aufgenommen werden. Sie wird kontinuierlich aktualisiert.

3. Was ist ein Unfallversicherungsträger?

Damit sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeint. Für die Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft gibt es neun Berufsgenossenschaften. Jede von ihnen ist deutschlandweit für eine oder mehrere Branchen zuständig, z. B. Metall, Elektro, Bau, Handel, Transport oder Gesundheitswesen.

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst hingegen fungieren die Unfallkassen als Versicherungsträger. Sie sind regional organisiert, das heißt, die meisten von ihnen sind für genau ein Bundesland zuständig. Unter dem Schutz der Unfallkassen stehen im Übrigen auch bestimmte Personengruppen, die nicht im engeren Sinne „arbeiten“, beispielsweise Schülerinnen und Schüler, Studierende oder ehrenamtlich Tätige.

4. Welche Pflichten hat die gesetzliche Unfallversicherung?

Im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) heißt es zum Auftrag der Unfallversicherungsträger sinngemäß: Sie sollen mit allen geeigneten Mitteln

  • Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten,
  • die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen, sodass sie nach Möglichkeit in ihren Beruf zurückkehren können,
  • sowie die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen, etwa durch eine Rente.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen also: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.

5. Welche Vorteile hat das System der gesetzlichen Unfallversicherung?

Prävention, Rehabilitation, Entschädigung – für die Versicherten hat das den Vorteil, dass sie alles aus einer Hand bekommen. Wer einen Arbeitsunfall erlitten hat oder von einer Berufskrankheit betroffen ist, wird umfassend und abhängig von den individuellen Erfordernissen unterstützt – von der Behandlung über Rehamaßnahmen bis zur Wiedereingliederung in die Arbeit. Außerdem übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Beschäftigten die Haftung des Arbeitgebers.

Durch diese sogenannte Haftungsablösung müssen Unternehmerinnen und Unternehmer keine Schadenersatzansprüche fürchten. Dasselbe gilt auch im Verhältnis von Kolleginnen und Kollegen untereinander: Wenn jemand im Betrieb fahrlässig einen Unfall verursacht, wird er bzw. sie von den Ansprüchen der geschädigten Person freigestellt. Letztere kann sich auf die Entschädigungsleistung der gesetzlichen Unfallversicherung verlassen – völlig unabhängig von der finanziellen Situation des Unternehmens oder der Person, die den Unfall verursacht hat – und auch, wenn gesundheitliche Folgen erst Jahre später auftreten.