Ihre Fragen : Wie steht es um den Versicherungsschutz auf einem privaten Klinikgelände?
Frage
Wir sind eine Privatklinik und behandeln privat Krankenversicherte und Selbstzahlende. Ist die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen von Patientinnen und Patienten auf dem Klinikgelände somit nicht zuständig?
Antwort
Sie liegen richtig. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Unfälle von selbst zahlenden oder privat krankenversicherten Personen nicht zuständig. Denn diese sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Gesetzgeber hat nur Personen unter Versicherungsschutz gestellt, die auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse, eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung erhalten – oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII).
Eberhard Ziegler, Referatsleiter Grundlagen des Leistungsrechts bei der DGUV