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Wie steht es um den Versicherungsschutz auf einem privaten Klinikgelände?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Wie steht es um den Versicherungsschutz auf einem privaten Klinikgelände?

An dieser Stelle beantworten Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung die Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Themen rund um den Arbeits- und.

Frage

Wir sind eine Privatklinik und behandeln privat Krankenversicherte und Selbstzahlende. Ist die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen von Patientinnen und Patienten auf dem Klinikgelände somit nicht zuständig?

Antwort

Sie liegen richtig. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Unfälle von selbst zahlenden oder privat krankenversicherten Personen nicht zuständig. Denn diese sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Gesetzgeber hat nur Personen unter Versicherungsschutz gestellt, die auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse, eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung erhalten – oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII).

Eberhard Ziegler, Referatsleiter Grundlagen des Leistungsrechts bei der DGUV