Ihre Fragen : Krankengeld reicht nicht aus – sind zusätzliche Entschädigungen möglich?
Frage
Nach einem Arbeitsunfall erhalte ich Krankengeld. Es fällt mir schwer, damit meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sind zusätzliche Entschädigungen möglich?
Antwort
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehaltes. Eine darüber hinausgehende Entgeltersatzleistung ist nicht vorgesehen. Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, haben Sie voraussichtlich nach dem Ende der Lohnfortzahlung einen Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird zwar regelmäßig über die Krankenkasse ausgezahlt, jedoch von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse geleistet. Das Verletztengeld liegt bei 80 Prozent des Regelentgelts. Für Menschen mit sehr niedrigen Einkommen können zudem zusätzliche Leistungen anderer Sozialleistungsträger in Betracht kommen, um das Existenzminimum zu sichern. Maßgeblich ist hier die sogenannte Hilfebedürftigkeit der Person beziehungsweise der Bedarfsgemeinschaft. Dies zu prüfen, obliegt aber nicht der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Nähere Informationen zu den möglichen zusätzlichen Sozialleistungen bieten die jeweiligen Jobcenter vor Ort an.
Daniel Gräfingholt, Referent Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV