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Krankengeld reicht nicht aus – sind ­zusätzliche Entschädigungen möglich?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 02.09.2025

Krankengeld reicht nicht aus – sind ­zusätzliche Entschädigungen möglich?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Frage

Nach einem Arbeitsunfall erhalte ich Krankengeld. Es fällt mir schwer, damit meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sind ­zusätzliche Entschädigungen möglich?

Antwort

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehaltes. Eine darüber hinausgehende Entgeltersatzleistung ist nicht vorgesehen. Wenn Sie ­einen Arbeitsunfall hatten, haben Sie voraussichtlich nach dem Ende der Lohnfortzahlung einen Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird zwar regelmäßig über die Krankenkasse ausgezahlt, jedoch von der ­zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse geleistet. Das Verletztengeld liegt bei 80 Prozent des Regelentgelts. Für Menschen mit sehr niedrigen Einkommen können zudem zu­sätzliche ­Leistungen anderer Sozialleistungs­träger in Betracht kommen, um das Existenz­minimum zu sichern. Maßgeblich ist hier die sogenannte Hilfebedürftigkeit der Person beziehungsweise der Bedarfsgemeinschaft. Dies zu prüfen, obliegt aber nicht der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Nähere Informa­tionen zu den möglichen zusätzlichen Sozialleistungen bieten die jeweiligen Jobcenter vor Ort an.

Daniel Gräfingholt, Referent Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV

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