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Hilfe für Beschäftigte, die einsam sind

Seit der Corona-Pandemie gibt es viele neue Regeln.

Zum Beispiel:

  • Man darf sich nicht mit anderen Menschen treffen.
  • Viele müssen von zu Hause arbeiten.
  • Bei der Arbeit darf man sich nicht mehr mit Kollegen treffen.

Für viele Beschäftigte ist das sehr schwer.

Denn ihnen fehlt die gemeinsame Zeit mit den Kollegen.

Zum Beispiel:

  • Man trinkt zusammen Kaffee.
  • Man unterhält sich.
  • Man macht zusammen Mittags-Pause.

Deshalb sind viele Menschen im Moment oft alleine.

Einsamkeit kann krankmachen

Einsamkeit kann krankmachen

Wer oft alleine ist, fühlt sich vielleicht einsam.

Einsame Menschen werden öfter krank als andere Menschen.

Zum Beispiel:

  • Sie bekommen Depressionen.
  • Sie bekommen Diabetes.
  • Sie bekommen Probleme mit dem Herz-Kreislauf.

Firmen müssen darauf achten,

dass die Beschäftigten gesund bleiben.

Man nennt das: Fürsorge-Pflicht.

Sicherheits-Beauftragte können dabei helfen.

5 Tipps für Sicherheits-Beauftragte

5 Tipps für Sicherheits-Beauftragte

1. Digital treffen

Die Beschäftigten können sich im Internet treffen.

Zum Beispiel:

  • Bei einem Video-Anruf
  • Bei einem Online-Spiel

Sicherheits-Beauftragte können sich darum kümmern.

2. Den Beschäftigten zuhören

Sicherheits-Beauftragte können den Beschäftigten zuhören.

Zum Beispiel bei Problemen und Sorgen.

Dann fühlen sich die Beschäftigten nicht so alleine.

3. Beschäftigte für die gute Arbeit loben

Sicherheits-Beauftragte können die Beschäftigten loben.

Zum Beispiel, wenn ein Projekt abgeschlossen ist.

Aber es gibt auch andere Gelegenheiten.

Zum Beispiel, wenn der Beschäftigte Geburtstag hat.

4. Gut auf die Beschäftigten achten

Vielleicht verhält sich ein Beschäftigter anders.

Zum Beispiel:

  • Der Beschäftigte redet nur noch wenig mit anderen.
  • Der Beschäftigte macht Fehler bei der Arbeit.
  • Der Beschäftigte ist öfter krank.

Sicherheits-Beauftragte können mit dem Beschäftigten reden.

Oder sie können der Führungskraft Bescheid sagen.

Dann kann man gemeinsam überlegen,

wie man dem Beschäftigten helfen kann.

5. Liste mit Hilfs-Angeboten

Sicherheits-Beauftragte können

eine Liste mit Hilfs-Angeboten machen.

Zum Beispiel eine Liste mit:

  • Beratungs-Stellen
  • Ansprechpartnern in der Firma

Sie können die Liste aufhängen.

Dann wissen die Beschäftigten, wo sie Hilfe bekommen.

Der Text in Leichter Sprache ist von:

Alles klar für alle – Büro für Leichte Sprache

Ein Angebot der Diakonischen Stiftung Ummeln

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.