
Recht : Neue Vorgaben für den Verbandkasten
Welche Materialien ein Erste-Hilfe-Koffer enthalten muss, schreiben die DIN-Normen 13157 (kleiner Verbandkasten) und 13169 (großer Verbandkasten) vor. Seit November 2021 gehören auch Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Grundausstattung. Außerdem sind mehr Pflaster vorgeschrieben.
Bis zum 30. April 2022 müssen Organisationen ihre Verbandkästen entsprechend aufstocken, wenn sie – zum Beispiel aufgrund vertraglicher Vorgaben – den aktualisierten Normen entsprechen müssen. Neue Verbandkästen müssen nicht angeschafft werden, es genügt die eventuell fehlenden Materialien zu ergänzen. Eine aktuelle Liste für große und kleine Verbandkästen stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur Verfügung.
Änderungen kleiner Verbandkasten
Die neue DIN-Norm 13157 sieht folgende Änderungen für den kleinen Verbandkasten vor:
- Neu: 2 Gesichtsmasken (mind. Typ 1 gemäß DIN EN 14683)
- Neu: 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
- 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
- 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
- 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
- 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
- 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)
Änderungen großer Verbandkasten
Die neue DIN-Norm 13169 sieht folgende Änderungen für den großen Verbandkasten vor:
- Neu: 4 Gesichtsmasken (mind. Typ 1 gemäß DIN EN 14683)
- Neu: 8 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
- 24 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
- 12 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
- 12 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
- 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
- 24 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)
Erste-Hilfe-Material aufstocken und kontrollieren
Sicherheitsbeauftragte können prüfen, ob der Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens in ihrem Betrieb den neuen Anforderungen entspricht. Bei dieser Gelegenheit empfiehlt es sich, die bereits vorhandenen Artikel auf ihr Mindesthaltbarkeitsdatum und ihre Sterilität zu überprüfen – und gegebenenfalls auszutauschen.
Tipp zum Weiterlesen
Mehr Informationen über Verbandkästen gibt es beim DGUV Fachbereich „Erste Hilfe“. Hier erfahren Sie unter anderen, wie viele und welche Art an Verbandkästen in der Arbeitsstätte vorhanden sein müssen.