
Recht : Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Wenn Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sorgfältig und vorausschauend geplant werden, senkt dies nicht nur die Kosten während der Bauphase, sondern verbessert die Arbeitsstätten auch in den Bereichen Funktionalität, Ergonomie Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Bestandsgebäude sanieren
Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen in Werkstätten für behinderte Menschen gelten vielerlei Rechtsnormen. Neben allgemeinem Baurecht müssen die Arbeitsstättenverordnung (Arb-StättV) mit ihren erläuternden Arbeitsstättenregeln (ASR) beachtet werden, in diesem Fall besonders die ASR V3a.2 zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten. Darüber hinaus ist das Modell-Bau-/-Raum-programm für WfbM“ des Bundes in der jeweiligen Länderfassung relevant.
Viele WfbM-Gebäude entsprechen jedoch nicht mehr den geltenden Normen, sind veraltet und sollen saniert oder durch Neubauten ersetzt werden. Die DGUV Information „Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)“ zeigt, worauf dabei zu achten ist.