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Arbeiten mit dem Gabelstapler
Abgase, Lärm und Vibration: Gabelstaplerfahrer sollten davor geschützt werden. © Shutterstock/Halfpoint

Arbeitssicherheit : Arbeiten mit dem Gabelstapler

Motorisierte Flurfördermittel sind vielseitig einsetzbar. Ebenso vielfältig sind die Belastungen und Gesundheitsgefahren für das Fahrpersonal. Viele Belastungen lassen sich wirksam reduzieren.

Handel und Logistik, verarbeitende Industrie oder auch das Handwerk: Es gibt unzählige Betriebe, aus denen der Gabelstapler nicht wegzudenken ist. Allerdings birgt das Betreiben dieses unentbehrlichen Helfers auch ein gewisses Gefährdungspotenzial. Nicht nur in Hinblick auf die Sicherheit – Stichwort Unfallschutz –, sondern auch auf die Gesundheit der Bedienenden.

Gesundheitliche Belastung durch Abgase

Eine erhebliche Belastung für die Gesundheit sind Abgase. Verbrennungsmotoren, vor allem wenn sie mit Dieselkraftstoff betrieben werden, geben Rußpartikel in die Luft ab. Diese können Erkrankungen verursachen, bis hin zum Lungenkrebs. In Gebäuden müssen Gabelstapler, die mit Diesel fahren, deshalb einen Rußfilter (Mindestabscheidegrad 70 Prozent) besitzen. Weitere Möglichkeiten, den Schadstoffausstoß zu vermindern, sind unter anderem die Anschaffung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Gabelstapler (z. B. mit Elektroantrieb), der Einsatz schwefelarmer Kraftstoffe, eine sorgfältige Instandhaltung und die Verkürzung der Motorenbetriebszeiten.

Lärm und Vibration von Gabelstaplern

Nicht zu unterschätzen ist der Lärmpegel, der in Betrieben wie beispielsweise Schlossereien, Karosseriewerkstätten oder in der Holzverarbeitung ohnehin meist hoch ist und zu Gehörschäden führen kann. Deshalb ist es wichtig, dass Staplerführende in gekennzeichneten Bereichen einen Gehörschutz tragen. Jedoch müssen akustische Informationen, wie Warnsignale, Sprache oder auch Maschinengeräusche weiterhin wahrnehmbar sein, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Zudem entstehen beim Führen eines Gabelstaplers Vibrationen (auch Schwingungen oder Erschütterungen genannt). Je nach Untergrund, Fahrweise, Geschwindigkeit und Beladung sind diese mal mehr, mal weniger ausgeprägt. Eine Grundvibration ist aber immer vorhanden. Laut Dr. Christian Freitag vom Referat Vibration beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) strapazieren langjährige, intensive Vibrationseinwirkungen das Muskel-Skelett-System. Dies kann zu einer degenerativen – umgangssprachlich gesagt: „immer schlimmer werdenden“ – Veränderung der Lendenwirbelsäule führen. Um das zu vermeiden, gibt es mehrere Möglichkeiten, die einerseits beim Gabelstapler selbst, andererseits beim Verhalten des Bedienpersonals ansetzen.

Der richtige Sitz von Gabelstaplern reduziert die Vibrationsbelastung

Ein ergonomisch gestalteter Sitz samt passender Federung und Dämpfung kann die Vibrationsbelastung erheblich reduzieren. Zu empfehlen sind Sitze, die so verstellbar sind, dass Personen unterschiedlicher Größe eine stets optimale Position zu den Stellteilen einnehmen können. Auch das Feder-Dämpfer-System sowie die Rückenlehne sollten verstellbar sein. Sicherheitsbeauftragte können sich dafür einsetzen, dass Sitze mit diesen Funktionen in die Stapler ihres Betriebs eingebaut werden, denn sie lassen sich mit vergleichsweise geringem Aufwand nachrüsten. Eine Reduzierung der Fahreinsätze – sofern sie sich organisieren lässt – ist ebenfalls von Vorteil. Und nicht zuletzt sollte das Fahrpersonal die Fahrweise dem jeweiligen Untergrund anpassen.

Gesetzlich vorgeschriebene Schwingungsdosis einhalten

Für Sicherheitsbeauftrage wie alle anderen Mitarbeitenden gleichermaßen wichtig: Während einer achtstündigen Arbeitsschicht darf die Vibrations-Exposition für das Bedienpersonal von Gabelstaplern nur einen bestimmten Wert erreichen. Man spricht dabei von der Schwingungsdosis, die sich aus der Einwirkungsdauer und der Höhe der Vibrationsbelastung ergibt. Gesetzlich festgeschrieben ist dies in der sogenannten Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Neue Belastungsanzeige zur Ermittlung der Vibrationsbelastung

Einen neuen Ansatz, um die Vibrationsbelastung des Fahrpersonals zu ermitteln, hat das IFA entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Belastungsanzeige für Ganzkörper-Vibrationen, die anhand eines Ampelschemas die Beschäftigten während der Fahrt über die persönliche Schwingungsbelastung informiert. Die Belastungsanzeige kann eingeschränkt auch für eine Gefährdungsbeurteilung genutzt werden, mehr noch dient sie aber der Sensibilisierung. Sie soll das Thema „Vibration“ in den Betrieben präsenter machen und so zum Schutz der Beschäftigten beitragen. Als Ergänzung zu ihrer subjektiven Schwingungswahrnehmung liefert ihnen das Gerät eine objektive Bewertung in Form der Messergebnisse. Und darauf können die Fahrerinnen und Fahrer direkt reagieren, zum Beispiel indem sie die Geschwindigkeit reduzieren oder die Sitzeinstellung verändern. Dank der Belastungsanzeige erhalten die Beschäftigten und die Verantwortlichen in den Betrieben eine erste Einschätzung, ob zu hohe Schwingungsbelastungen vorliegen. Wenn bei dieser Ersteinschätzung eine Überschreitung festgestellt wird, so müssen im nächsten Schritt professionelle Schwingungsmessungen durchgeführt und gegebenenfalls Präventionsmaßnahmen ergriffen oder medizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlasst werden.

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.