
Arbeit-von-morgen-Gesetz: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz soll die berufliche Weiterbildung im Strukturwandel und der Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung dienen.
Der Bundestag hat im Rahmen des „Arbeit-von-morgen“-Gesetzes im April 2020 eine Sonderregelung für Betriebsräte verabschiedet. Die Sonderregelungbesagt, dass in Zeiten der Corona-Krise Beschlüsse in Betriebsräten digital möglich sind. Bislang akzeptierte das Betriebsverfassungsgesetz ausschließlich Beschlüsse von Sitzungen, die vor Ort stattgefunden haben. Da derartige Treffen während der Corona-Pandemie ein Gesundheitsrisiko darstellen, können sie per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.
Mit dieser Regelung, die vorerst bis Ende 2020 greift, bleibt die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten und weiteren betrieblichen Mitbestimmungsgremien sichergestellt. Ebenso können sie Betriebsversammlungen bis Jahresende audiovisuell durchführen. Gleichfalls digital gestattet ist die Arbeitslosenmeldung, allerdings erst ab Januar 2022.
Geschrieben von: Redaktion