
Update Recht
Datum: 19.11.2021
Betriebliche Eingliederung: Wer wirkt mit?
Die DGUV informiert in einer Publikation über Orientierungshilfen für die praktische Umsetzung der betrieblichen Eingliederung.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Beschäftigte, die länger oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Ziel ist, sie nach Krankheit oder Unfall in den Arbeitsprozess zurückzuführen.
Zwingend beteiligt sind Arbeitgebende und die betroffene Person. Zusätzlich können weitere Personen hinzugezogen werden, etwa die Schwerbehindertenvertretung. Ebenfalls unterstützen Rehabilitationsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung. Die neue DGUV Information 206-031 bietet eine Orientierung rund um das Thema BEM.
Geschrieben von: Redaktion