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Lichtgitter an Toren
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Recht : Lichtgitter an Toren

Eine Publikation sensibilisiert für Gefahren an Toren mit Lichtschranken. Sie treten beispielsweise bei Fahrzeugen mit Arbeitsbühnen auf.

Lichtschranken sollen eigentlich Unfälle verhindern. Sind sie in der Führungsschiene eines vertikal bewegten Tors verbaut, können sie jedoch versagen – etwa, wenn ein Fahrzeug mit Arbeitsbühne durch das Tor fährt.

Häufig liegt die Arbeitsbühne nämlich oberhalb des Erfassungsbereichs von Lichtgittern, sodass es zu risikoreichen Situationen kommen kann. Zum Beispiel könnte das Untergestell, am dem die Arbeitsbühne mittels Gelenkmast befestigt ist, bereits durch das Tor gefahren sein, die Arbeitsbühne jedoch noch nicht.

Was kann passieren? Das Tor kann schließt und trifft dabei auf die Arbeitsbühne und/oder auf die in der Arbeitsbühne stehende Person. Schwere Unfälle können die Folge sein.

So gelingt die Prävention

Die Publikation „Unfallgefahren an Toren“ des DGUV Fachbereichs Handel und Logistik nennt Maßnahmen, um Unfälle an Toren mit Lichtgittern zu verhindern.