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Sicher arbeiten auf Hubarbeitsbühnen
Eine der häufigsten Unfallursachen bei der Arbeit mit Hubarbeitsbühnen ist der Peitscheneffekt. Mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sind Beschäftigte im Fall des Falles vor schlimmen Folgen geschützt. © Raufeld Medien

Recht : Sicher arbeiten auf Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen gelten sicherer als Leitern und Gerüste. Dennoch gibt es Risiken. Rolf-Jürgen Trabold erläutert die häufigsten Unfallursachen.
Rolf-Jürgen Trabold ist stellvertretender Leiter des DGUV Fachbereichs Handel und Logistik © Raufeld Medien

Fahrbare Hubarbeitsbühnen sind eine praktische Erfindung. Mit ihnen lassen sich nicht nur beträchtliche Höhenunterschiede von mehr als hundert Metern überwinden. Sie sind auch standfester und sehr viel schneller aufgebaut als beispielsweise Arbeitsgerüste und Leitern. Betriebe setzen sie daher immer häufiger ein, etwa auf Baustellen, bei der Baumpflege oder Wartungsarbeiten an Strom- und Telefonleitungen.

Wie bei allen Tätigkeiten in der Höhe ist aber auch auf Hubarbeitsbühnen äußerste Vorsicht geboten. Unfälle gehen meist mit schweren Verletzungen einher. Deshalb ist es unerlässlich, Beschäftigte für Gefahren zu sensibilisieren und sie über sicheres Verhalten zu unterrichten. Sibe können klären, ob die notwendigen Unterweisungen durch die Führungskräfte regelmäßig stattfinden.

Peitscheneffekt entgegenwirken

Ein Großteil der Unfälle passiert, weil Beschäftigte aus der Arbeitsbühne herausgeschleudert werden. Grund dafür ist häufig der sogenannte Peitscheneffekt. Dieser tritt vor allem ein, wenn die Arbeitsbühne – umgangssprachlich Korb genannt – vom Schwerpunkt der Maschine weit entfernt steht. Fährt die Maschine dann über eine Unebenheit oder stößt mit etwas zusammen, kann dies den Korb stark ins Schwanken bringen und die Person, die sich im Korb befindet, herausschleudern.

Um den Rückstoß möglichst auszuschließen, sollten Beschäftigte den Fahrweg der Hubarbeitsbühne freiräumen und Unebenheiten beseitigen. Dazu gehört es beispielsweise, Schlaglöcher aufzufüllen. Bestenfalls wird die Person im Korb, die die Hubarbeitsbühne steuert, während der Fahrt von einer Person am Boden eingewiesen.

Darauf können Sicherheitsbeauftragte achten

Wichtig ist ebenfalls der feste Stand der Hubarbeitsbühne. Damit sie nicht wegrutscht oder einsackt, werden ihre Stützpunkte auf Unterlegplatten gestellt. Sicherheitsbeauftragte können ihren Kolleginnen und Kollegen bei der Wahl von Unterlegplatten helfen: Je weicher der Untergrund ist, desto größer sollten sie sein, um die Last zu verteilen. Bei Erde, Sand oder Kies handelt es sich um solche wenig tragfähigen Untergründe.

Schon gewusst?

  • Kein Kran: Es dürfen keine Lasten an den Arbeitskorb oder andere Bauteile gehängt werden.
  • Wetter: Regen und Frost können die Bodenverhältnisse massiv verschlechtern. Ebenso kann Sonne den Asphalt aufweichen. Ist der Untergrund unsicher, lieber auf Hubarbeitsbühnen verzichten.
  • Sicherer Stand: Stützfüße auf geeignete Unterlegplatten stellen, damit die Hubarbeitsbühne nicht einsackt.
  • Absturzsicherung: Ist PSAgA verpflichtend, sollten Beschäftigte ein Rückhaltesystem verwenden.
  • Keine Aufstiegshilfe: Es ist nicht erlaubt, aus der Arbeitsbühne auf angrenzende Bauteile auszusteigen.

Rückhaltesysteme sind erste Wahl

Ob Beschäftigte, die eine Hubarbeitsbühne betreten, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tragen müssen, ist mit einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Wenn sie ergibt, dass trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen die Gefahr des Peitscheneffekts besteht, ist PSGgA verpflichtend.

Auch können die Herstellfirma der Maschinen oder die Verantwortlichen am Einsatzort PSAgA vorschreiben. In allen Fällen sind Rückhaltesysteme gegenüber Auffangsystemen zu bevorzugen. Denn auch bei einem Absturz mit Auffangsystem können sich Beschäftigte schwer verletzen: Die Person stürzt dann zwar nicht zu Boden, kann jedoch gegen Bauteile der Arbeitsbühne stoßen.

Regelmäßig unterweisen

Unterweisungen an der Hubarbeitsbühne sind nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durchzuführen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der DGUV Information 208-019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen.