Link to header
Von Hand betriebene Schneidegeräte
Informieren Sie sich über neue Regeln, Vorschriften und Gesetze. © Illustration: Raufeld Medien

Recht : Von Hand betriebene Schneidegeräte

Zügig Papier und Pappe schneiden: Das gelingt mit handbetriebenen Schneidegeräten. Die DGUV gibt Hinweise zur sicheren Handhabung.

Bei der Verarbeitung von Papier und ähnlichen Materialien werden handbetriebene Schneidegeräte eingesetzt – beispielsweise in Druckereien, Buchbindereien, Büros und im Schulwesen. Die sichere, verletzungsfreie Handhabung ist Thema der neuen DGUV Information 203-011 Handbetriebene Schneidegeräte. Die Publikation informiert über Hebel-, Rollen- und Stapelschneider, Pappscheren und Papierabreißgeräte.

Kein Wackeln, kein Verrutschen: Unter anderem erfahren Betriebe, wie  Schneidegeräte sicher aufgestellt  und die typischen Verletzungsrisiken ausgeräumt werden. Dazu gehört es auch, dass Personen die Schutzeinrichtungen wie den Übergreifschutz berücksichtigen, wenn sie mit einem Schneidegerät arbeiten. Die Publikation schließt mit Hinweisen zur jährlichen Unterweisung der Beschäftigten sowie zur Instandhaltung.