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Schnelle Hilfe bei Herzflimmern

Illustration: Ein Mann liegt in stabiler Seitenlage auf dem Bein einer sitzende Frau. Die Frau ist zu ihm geneigt und stützt ihn. Im Hintergrund ist ein Erste-Hilfe-Koffer.

Bei Herzflimmern ist Erste Hilfe wichtig.

Herzflimmern heißt:

Das Herz schlägt viel zu schnell und nicht regelmäßig.

Menschen mit Herzflimmern brauchen sofort:

  • eine Herz-Druckmassage.
  • Beatmung.

 

Eine Reanimationspuppe liegt auf dem Asphalt und hat Elektroden auf der Brust. Rechts oben im Bild sieht man eine Person, die blaue Gummihandschuhe, sowie eine dunkelblaue Jeans und einen weißen Pullover trägt. Mit der linken Hand drückt die Person auf den Schalter des Automatisierten Externen Defibrillators.

Diese Dinge allein helfen bei Herzflimmern aber nicht.

Man braucht auch einen Defibrillator.

Ein Defibrillator ist ein medizinisches Gerät.

Das Gerät gibt leichte Stromschläge ab.

Dadurch kann das Herz wieder normal schlagen.

 

Wichtig ist:

Menschen brauchen diese Hilfe sofort.

Beginnen die Ersthelfer

mit der Erste Hilfe innerhalb von 3 Minuten?

Dann überlebt über die Hälfte der Menschen.

 

Automatisierter Externer Defibrillator in einem Glaskasten an der Holzwand. Darüber ist das grüne Symbol des AEDs befestigt.

AED retten Leben

Deshalb ist es gut, wenn es in Betrieben AED gibt.

AED ist kurz für:

Automatisierter Externer Defibrillator.

Ein AED können alle Menschen leicht bedienen.

Denn bei einem AED ist es so:

Das Gerät sagt an, was man im Notfall machen muss.

Oder das Gerät zeigt an, was man im Notfall machen muss.

Zum Beispiel mit einem Text auf dem Display.

 

Illustration: Ein Krankenhaus in das gerade eine Person von Sanitätern eingeliefert wird. Das Bild ist von einem roten Kreuz durchgestrichen.

AED in Betrieben

AED sind für Betriebe keine Pflicht.

Aber ein AED kann im Notfall Leben retten.

Deshalb ist es gut, wenn es im Betrieb AED gibt.

Für einige Betriebe ist ein AED im Notfall sehr wichtig.

Zum Beispiel für Betriebe,

  • in denen es gefährliche Arbeiten gibt.
  • die kein Krankenhaus in der Nähe haben.

 

Die Abbildung zeigt einen Daumen, der nach oben gerichtet ist.

Ersthelfer wissen, wie man einen Defibrillator benutzt.

Sie lernen das in der Ersthelfer-Ausbildung.

Gibt es im Betrieb AED?

Dann sollen Ersthelfer:

  • das Gerät gut kennenlernen.
  • mit dem Gerät üben können.

Denn dann wissen sie im Notfall sofort,

wie sie das Gerät richtig benutzen.

 

Illustration: Einander zuhören kann uns helfen, Stress abzubauen.

Das können Sicherheits-Beauftragte tun:

Alle Beschäftigten müssen wissen:

  • Wer ist Ersthelfer im Betrieb?
  • Wo sind die AED im Betrieb?

Sicherheits-Beauftragte können die Beschäftigten informieren.

Illustration: Tipps für Sicherheitsbeauftragte, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Sicherheits-Beauftragte können darauf achten,

dass die AED im Flucht- und Rettungs-Plan stehen.

Die richtige Kennzeichnung ist:

E010 Automatisierter Externer Defibrillator

Die Führungs-Kräfte im Betrieb müssen sich darum kümmern.

Sicherheits-Beauftragte können die Führungskräfte

daran erinnern.

 

Zwei Männer sprechen miteinander und schauen sich dabei freundlich lächelnd an.

Gibt es im Betrieb keine AED?

Dann können Sicherheits-Beauftragte vorschlagen,

dass der Betrieb AED kauft.

Will der Betrieb AED kaufen?

Dann können Sicherheits-Beauftragte

den Betrieb dabei unterstützen.

 

Die Abbildung zeigt einen Daumen, der nach oben gerichtet ist.

Diese Tipps helfen Sicherheits-Beauftragten:

Der Betrieb kann mit dem Betriebs-Arzt sprechen.

Der Betriebs-Arzt kann den Betrieb unterstützen und helfen.

Der Betrieb muss die Geräte und das Zubehör auswählen.

Der Betrieb muss entscheiden, wo die Geräte im Betrieb liegen.

Der Betrieb muss auch Hinweis-Schilder anbringen.

Die Geräte müssen immer einsatzbereit sein.

Deshalb muss immer jemand prüfen, ob sie richtig funktionieren.

Der Betrieb muss das organisieren.

Alle Beschäftigten müssen wissen, wie man die Geräte benutzt.

Der Betrieb kann alles genau aufschreiben.

Man nennt das: Betriebs-Anweisung.

Der Betrieb muss die Beschäftigten informieren, dass es die Geräte gibt.

 

Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume.

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.