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Lange gesund arbeiten: Informationen über Vorsorge-Angebote

Illustration: Jemand hackt etwas auf einer Checkliste ab.

Die Arbeit darf Beschäftigte nicht krank machen.

Betriebe müssen sich darum kümmern.

Sie müssen prüfen:

  • Welche Gefahren für die Gesundheit gibt es am Arbeitsplatz?
    Zum Beispiel: Unfall-Gefahren.
  • Welche Schutz-Maßnahmen brauchen die Beschäftigten?
    Zum Beispiel: Schutz-Kleidung.

 

Illustration: Ein Betriebsarzt und ein Mitarbeiter sitzen sich an einem Tisch gegenüber.

Betriebe müssen auch Vorsorge-Angebote machen.

Das heißt:

  • Ein Betriebs-Arzt prüft die Gefahren für die Gesundheit.
  • Er redet mit den Beschäftigten über ihre Gesundheit.
  • Und er sagt, welche Schutz-Maßnahmen nötig sind.

Man nennt das: arbeitsmedizinische Vorsorge.

 

Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterscheidet man 2 Arten:

1. Die Angebots-Vorsorge

2. Die Pflicht-Vorsorge

 

Die Angebots-Vorsorge

Die Angebots-Vorsorge ist für die Beschäftigten freiwillig.

Das heißt:

  • Der Betrieb muss diese Angebote machen.
  • Die Beschäftigten müssen aber nicht zu der Vorsorge gehen.

 

Die Abbildung zeigt einen Daumen, der nach oben gerichtet ist.

Bei der Angebots-Vorsorge ist es meistens so:

  • Der Betriebs-Arzt klärt die Beschäftigten
    über Gefahren für die Gesundheit auf.
  • Der Betriebs-Arzt berät die Beschäftigten
    über Schutz-Maßnahmen.
  • Der Betriebs-Arzt stellt den Beschäftigten
    Fragen zu ihrer Gesundheit.

 

Abbildung eines Mannes der auf den Knien Setzlinge in ein Beet pflanzt.

Zum Beispiel:

Arbeitet der Beschäftigte viel Draußen?

Dann informiert der Betriebs-Arzt

über die Gefahren durch Sonnenstrahlen.

Denn durch Sonnenstrahlen

können Menschen Hautkrebs bekommen.

Der Betriebs-Arzt empfiehlt dem Beschäftigten deshalb

lange Kleidung.

Und der Betriebs-Arzt fragt den Beschäftigten,

ob er Haut-Veränderungen bemerkt hat.

 

Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

Der Betriebs-Arzt kann auch

zusätzliche Schutz-Maßnahmen im Betrieb empfehlen.

Zum Beispiel:

Der Betrieb muss Sonnen-Schirme aufstellen.

Dann schreibt der Betriebs-Arzt eine Mitteilung an den Betrieb.

 

Der Betrieb kann auch weitere Angebote machen.

Zum Beispiel:

Der Betrieb kann Impfungen gegen Krankheiten anbieten,

die von Mücken übertragen werden.

 

Die Pflicht-Vorsorge

Einige Beschäftigte müssen zu Vorsorge-Untersuchungen gehen.

Zum Beispiel,

  • wenn es am Arbeitsplatz immer sehr laut ist.
  • wenn die Beschäftigten mit giftigen Stoffen arbeiten.

Man nennt diese Angebote dann: Pflicht-Vorsorge.

Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

Wichtig:

Die Pflicht-Vorsorge ist für alle Pflicht.

Das heißt:

  • Der Betrieb muss diese Vorsorge-Untersuchungen anbieten.
  • Die Beschäftigten müssen

zu der Vorsorge-Untersuchung gehen.

 

Illustration: Ein Betriebsarzt und ein Mitarbeiter sitzen sich an einem Tisch gegenüber.

Bei der Pflicht-Vorsorge ist es so:

  • Der Betrieb muss die Vorsorge-Untersuchung
    regelmäßig anbieten.
  • Die Beschäftigten müssen regelmäßig
    zu der Vorsorge-Untersuchung gehen.
  • Für neue Beschäftigte gilt:
    Sie müssen vor ihrem 1. Arbeits-Tag
    zu der Vorsorge-Untersuchung gehen.
    Danach müssen sie regelmäßig
    zur Vorsorge-Untersuchung gehen.

 

Die Abbildung zeigt einen Daumen, der nach oben gerichtet ist.

Bei der Pflicht-Vorsorge ist es meistens so:

  • Der Betriebs-Arzt klärt die Beschäftigtenüber Gefahren für die Gesundheit auf.
  • Der Betriebs-Arzt berät die Beschäftigtenüber Schutz-Maßnahmen.
  • Der Betriebs-Arzt stellt den BeschäftigtenFragen zu ihrer Gesundheit.

 

Zwei Frauen sitzen in einem Büro

Die nachgehende Vorsorge

Die Arbeit mit giftigen Stoffen kann krank machen.

Die Beschäftigten können auch

noch viele Jahre später krank werden.

Die Beschäftigten können dann

Hilfe von der Unfall-Versicherung bekommen.

Zum Beispiel von:

  • der Berufsgenossenschaft.
  • der Unfallkasse.

Man nennt das: nachgehende Vorsorge.

 

Zwei Männer sprechen miteinander und schauen sich dabei freundlich lächelnd an.

Wollen Beschäftigte bestimmte Vorsorge-Untersuchungen haben?

Und gibt es die Vorsorge-Untersuchungen nicht

in der Angebots-Vorsorge oder Pflicht-Vorsorge?

Dann können Beschäftigte ihrem Betrieb sagen,

welche Vorsorge-Untersuchung sie gerne haben wollen.

Der Betrieb muss sich dann darum kümmern.

 

Beschäftigte können bei der Wunsch-Vorsorge zum Beispiel diese Fragen stellen:

  • Ist mein Arbeitsplatz schlecht für meine Gesundheit?
  • Was kann ich tun, damit ich gesund bleibe?

 

Viele verschiedenen Menschen im Umriss von Deutschlands Ländergrenze.

Warum ist arbeitsmedizinische Vorsorge so wichtig?

In den nächsten Jahren ist es so:

  • Sehr viele alte Menschen gehen in Rente.
    Das heißt, sie arbeiten dann nicht mehr.
  • Nur wenige junge Menschen
    beenden ihre Ausbildung und werden arbeiten.

Es gibt dann also weniger Menschen, die arbeiten.

Deshalb ist es wichtig,

dass Menschen lange gesund bleiben und arbeiten können.

 

Die Abbildung zeigt eine Frau, die alleine auf einem Sofa sitzt und auf einem Tisch vor ihr einen Laptop platziert hat.

Außerdem verändert sich die Arbeit.

Zum Beispiel:

Viele Menschen arbeiten von zu Hause.

Dadurch entstehen neue Gefahren für die Gesundheit.

 

Deshalb wird die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle immer wichtiger:

  • für die Betriebe und
  • für die Beschäftigten.

 

Leichte Sprache macht Texte besser lesbar

Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume.

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.