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Endet Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung automatisch?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Endet Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung automatisch?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Fragen

Weil in unserem Unternehmen fünf Personen mit Schwerbehinderung arbeiten, wurde eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Nun verlässt einer der Beschäftigten den Betrieb. Endet damit auch die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung?

Antwort

Dem ist nicht so. Zwar wird eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) nur dann gewählt, wenn mindestens fünf Personen mit Schwerbehinderung im Betrieb beschäftigt sind. Die vierjährige Amtszeit bleibt bei Änderungen diesbezüglich aber unangetastet. Zur Erklärung: Die SBV setzt sich für Inklusion und Teilhabe ein und vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung. Auch ist sie bei Stellenbesetzungsverfahren beteiligt und berät und unterstützt in vielfältiger Weise.

Vor diesem Hintergrund erklärt es sich, dass die SBV während der gewählten Amtszeit weiterhin tätig bleibt, auch wenn die Zahl der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung unter fünf sinkt. Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Arbeit der SBV durch sein Urteil (BAG 19.10.2022 – 7 ABR 27/21 – BAG Pressemitteilung).

Alexandra Rothenbücher, Gesamtschwerbehindertenvertretung der DGUV