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Dürfen Beschäftigte rein mit einer Software unterwiesen werden?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 31.08.2026

Dürfen Beschäftigte rein mit einer Software unterwiesen werden?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Frage

Darf ein Unternehmen seine Beschäftigten ausschließlich mit einer Software unterweisen lassen, die mit einem Multiple-Choice-Test abschließt?

Antwort

Nein. Unterweisungen müssen drei Bedingungen erfüllen: Erstens müssen sie arbeitsplatz- oder tätigkeitsspezifisch sein. Zweitens müssen die Beschäftigten Rückfragen stellen können. Und drittens muss sich die unterweisende Person persönlich davon überzeugen, dass die Inhalte verstanden wurden. Eine Software kann der ersten Bedingung Genüge tun. Mit Rückfragen wird es im geschilderten Fall schon schwieriger, diese müssten im persönlichen Austausch erfolgen. Die dritte Bedingung ist für den alleinigen Einsatz einer Unterweisungssoftware ein Ausschlusskriterium. Selbst, wenn die Vorgesetzten besagten Multiple-Choice-Test auswerten, ersetzt das nicht die persönliche Kontrolle in der Praxis. Software kann Unterweisungen unterstützen – mehr nicht.

Markus Kohn, Referent Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV

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