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Sicherheitseinweisung mit elektronischen Hilfmitteln
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Sicherheitseinweisung mit elektronischen Hilfmitteln

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Unser Unternehmen hat eine Plattform eingerichtet, über die Beschäftigte selbstständig an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen. Ist dies mit den gesetzlichen Anforderungen konform?

Antwort

Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention besagt, dass persönliche Unterweisungen durchzuführen sind. Als Hilfsmittel sind elektronische Medien zwar einsetzbar. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden.

Ebenfalls muss eine Verständnisprüfung stattfinden und ein Gespräch zwischen unterweisenden und unterwiesenen Personen jederzeit möglich sein. Unterweisungsinhalte zum Selbststudium nur zu übergeben – auch in elektronischer Form –, ist nicht zulässig.

Die ausschließliche Bearbeitung einer Unterweisungssoftware ohne Möglichkeit der mündlichen Rückfrage reicht ebenfalls nicht aus. Elektronische Hilfsmittel können lediglich unterstützen.

Dr. Michael Charissé, BGHW/Leiter DGUV Sachgebiet Grundlegende Themen der Organisation