Auf die Gesundheit achten

Jeder Betrieb muss einen Betriebs-Arzt haben.
Betrieb-Ärzte haben verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Sie beraten die Betriebe bei Fragen zur Gesundheit.
- Sie helfen dabei, dass die Arbeit nicht krank macht.
- Sie machen Vorsorge-Untersuchungen bei den Beschäftigten.

In vielen Betrieben ist es so:
Der Betriebs-Arzt arbeitet nicht direkt in dem Betrieb.
Er hat eine Arzt-Praxis in der Nähe.
Die Betriebs-Ärzte sind also nicht jeden Tag im Betrieb.
Deshalb wissen die Betriebs-Ärzte
nur wenig über die Beschäftigten und den Betrieb.
Damit die Betriebs-Ärzte gut helfen können,
müssen sie aber den Betrieb und die Beschäftigten gut kennen.
Sicherheits-Beauftragte können dabei helfen.
Miteinander reden

Der Betriebs-Arzt muss gut informiert sein.
Zum Beispiel über die Gefahren am Arbeitsplatz.
Damit das klappt, müssen alle miteinander reden:
- Die Führungskraft
- Der Betriebs-Arzt
- Die Fachkraft für Arbeits-Sicherheit
- Der Sicherheits-Beauftragte
Das können Sicherheits-Beauftragte tun:

- Sicherheits-Beauftragte können alle gut informieren.
Zum Beispiel über die Gefahren am Arbeitsplatz. - Haben Beschäftigte Probleme mit der Gesundheit?
Dann können sie den Beschäftigten sagen,
dass sie zum Betriebs-Arzt gehen können.
Tipps für Sicherheits-Beauftragte:

1. Gefahren im Betrieb kennen
In einem Betrieb kann es Gefahren für die Gesundheit geben.
Deshalb prüft ein Betriebs-Arzt den Betrieb.
Man nennt das: Gefährdungs-Beurteilung.
Sicherheits-Beauftragte können
bei der Gefährdungs-Beurteilung dabei sein.
Und sie können sagen, wo es Gefahren für die Gesundheit gibt.
Zum Beispiel:
An den Maschinen in einer Wäscherei
ist es immer sehr heiß.
Tipp für Sicherheits-Beauftragte:
Wissen Sie,
wo es in Ihrem Betrieb Gefahren für die Gesundheit gibt?
Sagen Sie Ihrer Führungskraft direkt Bescheid.
Die Führungskraft kann den Betriebs-Arzt dann informieren.

2. Dafür sorgen, dass der Betriebs-Arzt informiert wird
Ist der Betriebs-Arzt nicht jeden Tag im Betrieb?
Dann kennt die Führungskraft den Betriebs-Arzt nicht gut.
Die beiden müssen aber gut miteinander reden.
Sicherheits-Beauftragte können dabei helfen.
Denn sie arbeiten jeden Tag im Betrieb.
Und sie kennen die Führungskraft gut.
Tipp für Sicherheits-Beauftragte:
Der Betrieb muss Angebote für die Gesundheit machen.
Zum Beispiel Vorsorge-Untersuchungen.
Die Führungskraft muss die Beschäftigten darüber informieren.
Merken Sie, dass die Beschäftigten
Fragen zu den Angeboten haben?
Sagen Sie der Führungskraft Bescheid.
Die Führungskraft kann die Beschäftigten dann
noch einmal gut informieren.

3. Auf Veränderungen achten
Sicherheits-Beauftragte sind jeden Tag im Betrieb.
Deshalb kennen sie die Beschäftigten gut.
Und sie können manchmal erkennen,
wenn es einem Beschäftigten nicht gut geht.
Sicherheits-Beauftragte können dem Beschäftigten Hilfe anbieten.
Zum Beispiel:
- Sie können mit dem Beschäftigten reden.
- Sie können dem Beschäftigten sagen,
dass er zum Betriebs-Arzt gehen kann.

Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.