Bei Gefahr schnell handeln: Not-Schalter im Betrieb
In vielen Betrieben gibt es große Maschinen.
Die Maschinen müssen im Notfall schnell abgeschaltet werden.
Zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Beschäftigten.
Deshalb muss jede Maschine einen Not-Schalter haben.
Mit dem Not-Schalter kann man die Maschine sofort stoppen.
Man nennt diese Not-Schalter: Notbefehls-Einrichtungen.
Es gibt 2 verschiedene Not-Schalter.
- Not-Halt
Die Maschine stoppt. - Not-Aus
Die Maschine stoppt und bekommt keinen Strom mehr.
So kann man zum Beispiel einen Stromschlag vermeiden.
Betriebe müssen die Beschäftigten gut informieren
Alle Beschäftigten im Betrieb müssen wissen:
- Was ist ein Not-Schalter?
- Wo ist der Not-Schalter?
- Wer darf den Not-Schalter drücken?
- Wann darf man den Not-Schalter drücken?
In vielen Betrieben ist es aber so:
- Die Beschäftigten wissen nicht,
wer den Not-Schalter drücken darf. - Die Beschäftigten haben Angst, den Not-Schalter zu drücken.
Der Grund:
Die Arbeit ist dann unterbrochen.
Und das kostet den Betrieb viel Geld.
Deshalb müssen Betriebe die Beschäftigten gut informieren.
Wichtig ist:
In einem Notfall muss man schnell handeln.
Deshalb sollte es in allen Betrieben so sein:
Alle Personen dürfen bei Gefahr den Not-Schalter drücken.
Es ist egal, welche Position die Person im Betrieb hat.
Zum Beispiel Hilfs-Arbeiter oder Chef.
Alle Beschäftigten müssen die Not-Schalter
leicht benutzen können.
Deshalb gibt es wichtige Regeln.
Zum Beispiel:
- Die Not-Schalter müssen gut sichtbar sein.
- Der Zugang zum Not-Schalter muss immer frei sein.
- Alle müssen leicht an den Not-Schalter rankommen.
Der Not-Schalter darf nicht zu hoch sein.
Regeln für die Benutzung
Alle Beschäftigten müssen wissen:
- Man darf den Not-Schalter nur in einem echten Notfall drücken.
- Man darf den Not-Schalter nicht
für das normale Ausschalten der Maschine benutzen.
Denkt ein Beschäftigter, dass es einen Notfall gibt und
drückt er den Not-Schalter?
Und stellt sich dann heraus, dass es keinen Notfall gibt?
Dann sollte der Betrieb den Beschäftigten nicht bestrafen.
Denn die Beschäftigten bekommen vielleicht Angst,
den Notfall-Schalter zu drücken.
Und sie tun es beim nächsten Mal nicht,
obwohl es einen Notfall gibt.
Das können Sicherheits-Beauftragte tun:
- Sicherheits-Beauftragte können darauf achten,
dass der Betrieb die Beschäftigten gut informiert. - Sicherheits-Beauftragte können die Beschäftigten fragen,
ob sie alles verstanden haben.
Sind die Beschäftigten unsicher?
Dann können Sicherheits-Beauftragte
im Betrieb Bescheid geben.
Der Betrieb weiß dann,
dass er die Beschäftigten besser informieren muss.
Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.