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Fahren mit dem E-Scooter

Bei Unfällen auf dem Arbeits-Weg hilft Ihnen die gesetzliche Unfall-Versicherung.

Das gilt auch für einen Unfall mit einem elektrischen Roller.

Die Roller nennt man auch: E-Scooter. Das spricht man so aus: i-sku-ter.

Darf man mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Darf man mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Nein. Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Das gilt auch, wenn der Motor aus ist.

Sie müssen auf den gleichen Wegen fahren wie Radfahrer. Das sind Rad-Wege, Radfahr-Streifen oder Fahrrad-Straßen.

Wenn es keine extra Wege für Radfahrer gibt, müssen Sie auf der Straße fahren.

Gibt es Regeln für E-Scooter bei der Arbeit?

Gibt es Regeln für E-Scooter bei der Arbeit?

Ja. Die Regel heißt: DGUV-Vorschrift 71.

In der Regel steht: Der Arbeit-Geber muss prüfen, wie gefährlich E-Scooter sind. Das nennt man: Gefährdungs-Beurteilung. Er muss zum Beispiel bestimmen:

  • Müssen die Mitarbeiter auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
  • Müssen die Mitarbeiter Kleidung mit Reflektoren tragen?
  • Dürfen die Mitarbeiter mit allen Schuhen fahren?

Mitarbeiter müssen eine Erklärung für das Fahren mit E-Scootern bekommen.

Die E-Scooter müssen sicher sein. Darum muss man sie immer wieder überprüfen.

Tipps für die Fahrt mit dem E-Scooter

Tipps für die Fahrt mit dem E-Scooter
  • Tragen Sie einen Fahrrad-Helm.
  • Tragen Sie helle Kleidung. Dann kann man Sie besser sehen.
  • Tragen Sie Reflektoren an der Kleidung.
  • Tragen Sie feste Schuhe. Tragen Sie zum Beispiel keine Latschen und keine Sandalen.

Wie muss ein E-Scooter ausgestattet sein?

Wie muss ein E-Scooter ausgestattet sein?
  • Ein E-Scooter muss eine Klingel haben.
  • Ein E-Scooter muss vorne und hinten Licht haben. Am E-Scooter müssen Reflektoren sein.
  • Ein E-Scooter muss 2 Bremsen haben.
  • Ein E-Scooter muss eine Haftpflicht-Versicherung haben. Das erkennen Sie an einem Kennzeichen am E-Scooter.

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2019.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.