Bei Unwetter sicher mit dem Auto unterwegs
Im Herbst und im Winter ist das Wetter oft schlecht.
Zum Beispiel:
- Es regnet.
- Es hagelt.
- Es schneit.
Deshalb gibt es mehr Auto-Unfälle als sonst.
Bei den Unfällen werden aber nur wenige Menschen verletzt.
Der Grund dafür:
Autofahrer fahren langsamer und vorsichtiger als
im Frühjahr und Sommer.
Das zeigt:
Autofahrer müssen ihre Fahrweise dem Wetter anpassen.
Das ist sehr wichtig.
Deshalb dauern Fahrten aber vielleicht länger.
Oder Fahrten müssen auch mal verschoben werden.
Auch viele Beschäftigte müssen
bei schlechtem Wetter Autofahren.
Zum Beispiel,
- weil sie mit dem Auto zur Arbeit fahren.
- weil sie mit dem Auto zu Terminen fahren.
- weil sie etwas ausliefern müssen.
Die Beschäftigten sollen immer sicher ans Ziel kommen.
Viele Führungskräfte denken,
Betriebe können nichts gegen Verkehrs-Unfälle tun.
Das ist aber falsch.
Denn Betriebe können für mehr
Verkehrs-Sicherheit von Beschäftigten sorgen.
Das können Betriebe tun:
1. Kein Zeitdruck für Beschäftigte
Betriebe können dafür sorgen,
dass die Beschäftigten keinen Zeitdruck haben.
Sie können den Beschäftigten zum Beispiel sagen,
- dass sie langsam und vorsichtig fahren sollen.
- dass es nicht schlimm ist,
wenn sie deshalb zu spät sind.
Sicherheits-Beauftragte können dabei helfen.
Zum Beispiel:
Gibt es in den nächsten Tagen sehr schlechtes Wetter?
Dann können Sicherheits-Beauftragte:
- die Beschäftigten informieren.
- die Beschäftigten daran erinnern, vorsichtig zu fahren.
- den Beschäftigten raten,
vielleicht den Zug oder den Bus zu nehmen.
2. Warn-Apps nutzen
Es gibt viele Unwetter-Warn-Apps.
Eine App ist ein Programm fürs Handy.
Betriebe können Beschäftigte über die Apps informieren.
Und sie können empfehlen,
dass die Beschäftigten die Apps nutzen.
Gibt es eine Unwetter-Warnung?
Dann können Beschäftigte Termine rechtzeitig verschieben.
Betriebe können auch Auslieferungen verschieben.
Das zeigt:
Dem Betrieb ist die Sicherheit der Beschäftigten sehr wichtig.
3. Dienstanweisung für das Fahren bei schlechtem Wetter
In einer Dienstanweisung stehen Regeln für die Beschäftigten.
Betriebe können eine Dienstanweisung für
das Fahren bei schlechtem Wetter machen.
In der Dienstanweisung können
Regeln für das Zuspätkommen stehen.
Zum Beispiel:
Kommen Beschäftigte wegen dem Wetter zu spät zur Arbeit?
Dann müssen sie dem Betrieb nicht Bescheid geben.
Das ist gut für die Beschäftigten:
- Denn sie haben keinen Zeitdruck.
- Und sie können sich auf das Autofahren konzentrieren.
Der Text in Leichter Sprache ist von:
Stephanie Blume, Übersetzerin für Leichte Sprache
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.