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Gefahr durch Asbest

Gefahr durch Asbest

Es gibt immer noch alte Gebäude mit Asbest.

Sie müssen wissen, wie man damit sicher arbeitet.

Früher hat man Gebäude noch mit Asbest gebaut.

Aber dieses Material ist sehr gefährlich.

Man kann davon Krebs bekommen.

Darum ist Asbest seit über 30 Jahren verboten.

Aber es gibt noch viele alte Gebäude mit Asbest.

Asbest ist zum Beispiel

• in Zement-Platten.

• im Putz an der Wand.

• in Spachtel.

• in Fliesen-Kleber.

• in Kitt.
 

Aber man erkennt Asbest nicht immer sofort.

Denn oft wurden alte Gebäude schon umgebaut.

Das ist gefährlich für Bau-Firmen.

Zum Beispiel wenn die Bauarbeiter

Decken oder Wände schleifen.

Denn dann gibt es sehr feinen Asbest-Staub,

den man einatmet.

Davon kann man auch viele Jahre später noch

sehr schlimme Krankheiten bekommen.
 

Regeln für Arbeiten mit Asbest

Regeln für Arbeiten mit Asbest

Bau-Firmen müssen über Asbest Bescheid wissen.

Sie müssen wissen, wie man damit arbeitet.

Dafür gibt es seit Dezember 2024 neue Regeln.

Die Regeln stehen in der Gefahrstoff-Verordnung.

Diese Regeln gelten auch für die Firmen,

die ihr altes Gebäude umbauen lassen wollen.

Sie müssen den Bau-Firmen Bescheid sagen,

wenn es Gefahren durch Asbest gibt.

So helfen die Firmen den Bau-Firmen

bei der Gefährdungs-Beurteilung.
 

Vielleicht gibt es nicht genug Infos

über Asbest im Gebäude.

Dann muss man Fachleute dazu holen,

die das Gebäude auf Asbest prüfen.

Hat der Bau vom Gebäude

vor dem 31. Oktober 1993 angefangen?

Und ist man sich nicht sicher,

ob und wo es Asbest gibt?

Dann muss man immer so arbeiten,

wie in einem Gebäude mit Asbest.

Denn es kann Asbest im Gebäude sein.
 

Es kommt auch darauf an,

wie viel Asbest es im Gebäude gibt.

Die Gefahr bei der Arbeit im Gebäude

kann also sehr verschieden sein.

In der Gefahrstoff-Verordnung gibt es

dafür eine Ampel:

Rot sind große Gefahren.

Gelb sind mittlere Gefahren.

Grün sind kleine Gefahren.

Diese Gefahr muss man bei Arbeiten am Gebäude

in die Gefährdungs-Beurteilung schreiben.

 

Für Arbeiten mit großer Gefahr

muss es besondere Bau-Firmen geben.

Nur sie haben eine Erlaubnis für diese Arbeiten.

Nur sie dürfen diese Arbeiten machen.

Aber auch Arbeiten mit kleiner Gefahr und

mittlerer Gefahr kann nicht jede Firma machen.

Die Firmen brauchen passende Geräte

und passende Mitarbeiter.

Die Firmen müssen bei der Arbeit

auf die Sicherheit von ihren Mitarbeitern achten.

Es soll so wenig Asbest wie möglich

in die Luft kommen.
 

Diese Mitarbeiter sollen sich mit Asbest auskennen

Diese Mitarbeiter sollen sich mit Asbest auskennen

Bau-Firmen müssen sich darum kümmern,

dass ihre Mitarbeiter sich mit Asbest auskennen.

Sie müssen Pläne für die Arbeit aufschreiben.

Am besten macht das eine Person aus der Firma,

die sich damit auskennt.

Eine Person muss bei den Arbeiten dabei sein

und die Arbeiten kontrollieren.

Auch die Bau-Arbeiter müssen sich

mit Asbest auskennen.

Dafür gibt es einen Kurs.

Mit dem Kurs bekommt man die Bescheinigung:

Grundkenntnisse Asbest
.

Sicherheits-Beauftragte können darauf achten,

dass nur diese Bau-Arbeiter die Arbeiten machen.
 

Beratung und Untersuchung beim Arzt

Beratung und Untersuchung beim Arzt

Müssen Mitarbeiter mit Asbest arbeiten?

Oder arbeiten Mitarbeiter mit Schutzmasken

mit P2-Filter oder P3-Filter?

Dann müssen Firmen vorher Arzt-Besuche planen.

Ein Arzt soll eine Beratung machen.

Und er soll die Mitarbeiter untersuchen,

wenn sie das wollen.

Haben Mitarbeiter bei der Arbeit

Asbest-Staub abbekommen?

Dann sollen sie auch danach

eine Beratung und Untersuchung bekommen.

So kann man schon früh erkennen,

ob man durch den Asbest krank ist.

Diese Beratung und Untersuchung

kann man auch viel später noch machen.

Und man kann die Beratung und Untersuchung

immer wieder bekommen.

Das kostet kein Geld.
 

Alle Mitarbeiter sollen

diese Angebote vom Arzt nutzen können.

Darum müssen Firmen aufschreiben,

welche Mitarbeiter schon mit Asbest zu tun hatten.

Das ist eine Regel in der Gefahrstoff-Verordnung.

Firmen können das mit der DGUV

ganz einfach aufschreiben.

Denn Firmen können diese Daten

direkt bei der DGUV speichern.

Dafür hat die DGUV eine Daten-Sammlung

Die Daten-Sammlung heißt ZED.

Das ist kurz für Zentrale Expositions-Datenbank.
 

Der Text in Leichter Sprache ist von:

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für

Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2025.

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers