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Gefahren durch Laser bei der Arbeit

Laser ist Englisch.

Das spricht man so aus: Läjser.

Ein Laser ist ein künstlicher Licht-Strahl.

Der Licht-Strahl überträgt Energie.

 

Immer mehr Geräte haben einen Laser. 

Zum Beispiel: 

  • Supermarkt-Kassen 
  • Drucker 
  • Medizinische Geräte 

 

Die Licht-Strahlen von einem Laser 

können auch digitale Daten sehr schnell übertragen. 

Das ist zum Beispiel wichtig für schnelle Internet-Verbindungen. 

Man braucht dafür aber spezielle Kabel. 

Man nennt diese Kabel: Glasfaser-Kabel. 

 

In den nächsten Jahren soll es in Deutschland 

überall schnelle Internet-Verbindungen geben. 

Dafür muss es mehr Glasfaser-Kabel geben. 

Deshalb ist es so: 

  • Techniker entfernen die alten Kupfer-Kabel. 
  • Und sie schließen neue Glasfaser-Kabel an.

 

Beschäftigte von Telekommunikations-Unternehmen 

haben bald also mehr Kontakt mit Glasfaser-Kabeln.

 

Ein Telekommunikations-Unternehmen ist zum Beispiel 

die Deutsche Telekom. 

Die Beschäftigten müssen zum Beispiel 

die neuen Kabel-Anschlüsse regelmäßig prüfen.

Laser-Strahlen können aber gefährlich für die Gesundheit sein. 

Zum Beispiel für die Augen. 

Deshalb sollten Menschen 

niemals direkt in einen Laser-Strahl schauen. 

Schaut ein Mensch in einen Laser-Strahl? 

Dann kann der Mensch vielleicht blind werden. 

 

4 Kategorien von Laser-Strahlen

4 Kategorien von Laser-Strahlen

 Man nennt diese Kategorien: Klassen. 

Laser der Klasse 1 sind für die Gesundheit nicht gefährlich. 

Die Laser aus den anderen Kategorien 

sind aber gefährlich für die Gesundheit. 

Laser der Klasse 4 sind für die Gesundheit am gefährlichsten.

 

Beschäftigte über Gefahren informieren

Beschäftigte über Gefahren informieren

Sicherheits-Beauftragte können die Beschäftigten 

über die Gefahren von Laser-Strahlen informieren. 

Und sie können darauf achten, 

• dass Beschäftigte Schutz-Maßnahmen einhalten. 

• dass die Laser bei Reparatur-Arbeiten abgeschaltet sind.

 

Benutzt ein Betrieb einen Laser der Klasse 3 oder 4? 

Dann muss der Betrieb diese Regeln einhalten: 

  • Im Betrieb muss es einen Laser-Beauftragten geben.
    Ein Laser-Beauftragter hat eine Fortbildung gemacht.
    Deshalb kennt er sich gut mit Lasern aus.
    Und er weiß,
    worauf alle bei der Arbeit mit Lasern achten müssen. 
  • Der Betrieb muss die Laser-Anlagen gut überwachen. 
  • Der Betrieb muss die Beschäftigten
    über die Gefahren bei der Arbeit mit Lasern informieren. 
  • Der Betrieb muss sich um Schutz-Maßnahmen kümmern.
    Und er muss darauf achten,
    dass alle die Schutz-Maßnahmen einhalten.

 

Dafür gibt es im Betrieb die Gefährdungs-Analyse. 

Bei der Gefährdungs-Analyse prüft der Betrieb genau: 

  • Welche Gefahren gibt es bei der Arbeit mit dem Laser? 
  • Was können wir tun, damit die Beschäftigten gesund bleiben?
    Zum Beispiel:
    Die Beschäftigten können Laser-Schutzbrillen tragen.

 

Unsichtbare Laser-Strahlen

Unsichtbare Laser-Strahlen

Laser-Strahlen können verschiedene Farben haben. 

Sie können aber auch unsichtbar sein. 

Die Laser-Strahlen von Glasfaser-Kabeln 

sind zum Beispiel oft unsichtbar. 

Auch unsichtbare Laser-Strahlen sind gefährlich für die Augen. 

Deshalb müssen Beschäftigte bei der Arbeit 

immer sehr vorsichtig sein. 

 

Arbeiten an unbekannten Kabeln

Arbeiten an unbekannten Kabeln

Haben Beschäftigte bei der Arbeit mit Kabeln zu tun? 

Zum Beispiel: 

Bei Bauarbeiten trennt ein Bagger ein Kabel durch. 

Und wissen die Beschäftigten nicht, 

was für ein Kabel sie durchtrennt haben? 

Dann müssen die Beschäftigte sehr vorsichtig sein. 

Denn vielleicht sind in dem Kabel gefährliche Laser-Strahlen. 

Deshalb gilt für die Beschäftigten: 

  • Sie dürfen das Kabel nicht anfassen.
  • Sie dürfen nicht in die Kabel-Enden hineinschauen.

 

Das müssen die Beschäftigten tun: 

Sie müssen das Kabel gut abdecken. 

Und sie müssen das Telekommunikations-Unternehmen anrufen. 

Eine Fachkraft vom Telekommunikations-Unternehmen 

prüft das Kabel dann. 

Danach können die Beschäftigten weiterarbeiten.

 

Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume. 

Die Bilder sind von: 

© Lebenshilfe für Menschen 

mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.