Kein Platz für Fehler: Vorsicht bei Arbeiten in engen Behältern
Einige Betriebe brauchen für die Arbeit sehr große Behälter.
Zum Beispiel:
Rührkessel
Ein Rührkessel vermischt Flüssigkeiten.
Zum Beispiel: Lacke und Farben.
Tanks
Tanks sind große Speicher.
In einem Tank können verschiedene Dinge sein.
Zum Beispiel Öl oder Gas.
Silos
Silos sind große Speicher.
In einem Silo können verschiedene Dinge sein.
Zum Beispiel Getreide oder Zement.
Die Behälter gibt es in vielen verschiedenen Größen:
- Manche sind so groß wie eine Mülltonne.
- Manche sind so hoch wie ein Haus.
Ist ein Behälter kaputt?
Oder muss ein Behälter gereinigt werden?
Dann kümmern sich die Beschäftigten darum.
Die Beschäftigten müssen dafür in die Behälter.
Man nennt das: den Behälter befahren.
Das Arbeiten in einem Behälter ist sehr gefährlich.
Zum Beispiel,
- weil es im Behälter eng ist.
- weil es im Behälter nur wenig frische Luft gibt.
- weil es im Behälter vielleicht giftige Gase gibt.
Deshalb ist es so:
Beschäftigte sollen nur in Behältern arbeiten,
wenn es unbedingt nötig ist.
Für das Arbeiten in Behältern gibt es Regeln.
An diese Regeln müssen sich alle halten.
Regeln für das Arbeiten in Behältern
Bevor die Arbeiten im Behälter beginnen,
muss eine Führungskraft aus dem Betrieb 3 wichtige Dinge tun:
Erstens:
Sie muss prüfen, welche Gefahren es bei dieser Arbeit gibt.
Man nennt das: Gefährdungs-Beurteilung.
Zweitens:
Sie muss aufschreiben, wie Unfälle vermieden werden sollen.
Man nennt das: Schutzmaßnahmen-Konzept.
Im Schutzmaßnahmen-Konzept muss auch stehen:
Wie werden Beschäftigte bei einem Unfall
aus dem Behälter gerettet?
Drittens:
Sie muss einen Befahr-Erlaubnisschein ausfüllen.
Ein Befahr-Erlaubnisschein ist ein Formular.
In dem Formular steht dann genau:
Welche Gefahren gibt es bei der Arbeit?
Wie werden Unfälle vermieden?
Wichtig:
Die Führungskraft ist bei den Arbeiten immer dabei.
Die Führungskraft:
- kennt sich gut im Betrieb aus.
- passt auf, dass sich alle an die Regeln halten.
- sagt den anderen, was sie tun müssen.
Man nennt das: Einweisung.
Hat die Führungskraft das Formular ausgefüllt?
Dann können die Arbeiten im Behälter beginnen.
Auch bei diesen Arbeiten gibt es Regeln:
Behälter reinigen
Der Behälter muss sauber sein.
Es dürfen keine giftigen Stoffe oder Gase im Behälter sein.
Luft im Behälter prüfen
Im Behälter muss genug Luft zum Atmen sein.
Es dürfen keine giftigen Gase im Behälter sein.
Licht im Behälter
Der Beschäftigte muss im Behälter alles gut sehen können.
Deshalb braucht er Licht.
Am sichersten ist es so:
Das Licht wird von außen in den Behälter geleuchtet.
Sicherungs-Posten aufstellen
Ein Sicherungs-Posten ist ein Beschäftigter.
Der Beschäftigte steht am Behälter.
Er hat die ganze Zeit Kontakt zum Beschäftigten im Behälter.
Schutz-Kleidung anziehen
Der Beschäftigte im Behälter muss Schutz-Kleidung tragen.
Zum Beispiel einen Helm und eine Schutzbrille.
Sicherheits-Systeme anlegen
Der Beschäftigte im Behälter muss im Notfall
aus dem Behälter gerettet werden können.
Dafür gibt es Sicherheits-Systeme.
Sicherheits-Systeme sind Gurte und Seile.
Der Beschäftigte muss die Gurte anlegen.
Es gibt verschiedene Sicherheits-Systeme.
Ein gutes Sicherheits-System heißt: Windenausleger-System.
Werkzeuge in den Behälter bringen
Am besten ist es so:
Der Beschäftigte nimmt das Werkzeug
nicht selbst mit in den Behälter.
Das Werkzeug wird mit einem anderen Seil heruntergelassen.
Man nennt so ein Seil: Sicherheits-Lastrolle.
Ist der Beschäftigte mit der Arbeit im Behälter fertig?
Dann ist es so:
Alles muss wieder aus dem Behälter raus.
Zum Beispiel Werkzeug und Bauteile.
Der Beschäftigte muss das im Behälter gut prüfen.
Die Führungskraft schreibt in den Befahren-Erlaubnisschein,
dass die Arbeiten fertig sind.
Danach kann alles abgebaut werden.
Zum Beispiel die Beleuchtung und die Sicherheits-Systeme.
Das können Sicherheits-Beauftragte tun:
1. Gefährdungs-Beurteilung
Sicherheits-Beauftragte können Führungskräften
bei der Gefährdungs-Beurteilung helfen.
Zum Beispiel:
Sie können gemeinsam prüfen, welche Gefahren es gibt.
2. Einweisung
Die Führungskraft sagt den anderen, was sie tun müssen.
Und sie passt auf, dass sich alle an die Regeln halten.
Sicherheits-Beauftragte können dabei helfen.
3. Persönliche Schutz-Kleidung
Sicherheits-Beauftragte können darauf achten,
dass alle Beschäftigten die richtige Schutz-Kleidung tragen.
4. Erste Hilfe
Beschäftigte müssen wissen, was sie im Notfall tun müssen.
Zum Beispiel, wenn ein Beschäftigter
aus einem Behälter gerettet werden muss.
Und sie müssen wissen, wie sie erste Hilfe leisten.
Diese Dinge kann man im Betrieb üben.
Sicherheits-Beauftragte können Führungskräfte daran erinnern
Der Text in Leichter Sprache ist von:
Alles klar für alle – Büro für Leichte Sprache
Ein Angebot der Diakonischen Stiftung Ummeln
Bild von Rührkessel: Adobe/glavbooh
Bild von Tanks: Adobe/bobex73
Bild von Silos: Adobe/agnormark
Bild von Beschäftigten in Silo: Adobe/chitsanupong
Andere Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.