Keine Angst vor Erste Hilfe
Im Jahr 2020 gab es in Deutschland über 700.000 Arbeits-Unfälle.
Bei einem Arbeits-Unfall sind Ersthelfer sehr wichtig.
Ersthelfer sind Beschäftigte.
Sie haben einen Kurs gemacht.
Deshalb kennen sie sich gut mit Erste Hilfe aus.
Aber auch alle anderen müssen bei einem Unfall helfen.
So steht es in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Strafgesetzbuch.
Hilft man nicht?
Dann bekommt man eine Strafe.
Zum Beispiel:
- Man muss ins Gefängnis.
- Man muss eine Geld-Strafe zahlen.
Viele Beschäftigte haben aber Angst.
Zum Beispiel:
- Sie haben Angst, etwas falsch zu machen.
- Sie haben Angst,
für Fehler bei der Ersten Hilfe bestraft zu werden.
Keine Angst vor Erste Hilfe
Dr. Horst Reuchlein arbeitet bei der DGUV.
DGUV ist kurz für:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Er sagt:
Niemand muss Angst vor Erste Hilfe haben.
Ersthelfer sind abgesichert.
Sie werden nicht bestraft.
Zum Beispiel,
- wenn sie etwas falsch machen bei der Ersten Hilfe.
- wenn sie sich bei der Ersten Hilfe selbst verletzen.
Sicherheits-Beauftragte können viel für Erste Hilfe tun
Für Erste Hilfe gibt es viele Regeln.
Firmen müssen sich an die Regeln halten.
Sicherheits-Beauftragte können dabei helfen.
Zum Beispiel:
- Sie können darauf achten,
dass es genug Verband-Kästen gibt. - Sie können darauf achten,
dass die Infos über Erste Hilfe stimmen. - Sie können alle informieren.
- Sie können Schulungen für Erste Hilfe organisieren.
Dann sind alle Beschäftigten gut vorbereitet bei einem Notfall.
Der Text in Leichter Sprache ist von:
Alles klar für alle – Büro für Leichte Sprache
Ein Angebot der Diakonischen Stiftung Ummeln
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.