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Neue Regeln für Arbeiten mit Asbest

Früher wurde beim Bau von Gebäuden oft Asbest benutzt.

Asbest ist ein Bau-Material.

Aber Asbest ist sehr gefährlich für die Gesundheit.

Zum Beispiel:

Menschen können von Asbest Krebs bekommen.

Deshalb hat Deutschland im Jahr 1993 Asbest verboten.

Seitdem darf niemand in Deutschland:

  • Asbest herstellen.
  • Asbest beim Bauen benutzen.

Viele Gebäude in Deutschland wurden aber vor 1993 gebaut.

Deshalb gibt es

in vielen alten Gebäuden in Deutschland heute noch Asbest.

Gibt es Bauarbeiten an den alten Gebäuden?

Dann haben die Handwerker Kontakt mit Asbest.

Das ist sehr gefährlich.

Deshalb gibt es für die Arbeit mit Asbest strenge Regeln.

Die Regeln stehen:

  • in der Gefahrenstoffverordnung.

Man sagt kurz: GefStoffV.

  • in den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe.

Man sagt kurz: TRGS 519.

In den Regeln steht:

Handwerker dürfen nur bestimmte Arbeiten mit Asbest machen.

Diese Arbeiten sind erlaubt:

  • Abbruch-Arbeiten

Zum Beispiel, wenn ein Haus abgerissen wird.

  • Sanierungs-Arbeiten

Zum Beispiel, wenn ein Dach neu gemacht wird.

  • Instandhaltungs-Arbeiten

Zum Beispiel, wenn Rohre ausgetauscht werden müssen.

Man nennt diese Arbeiten: ASI-Arbeiten.

Wichtig ist:

Die Arbeiter müssen beim Arbeiten mit Asbest

immer Schutz-Kleidung tragen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Besondere Masken für den Schutz der Atemwege.
  • Schutz-Anzug
  • Handschuhe
  • Schuhe

BMAS macht neue Regeln für Arbeiten mit Asbest

BMAS macht neue Regeln für Arbeiten mit Asbest

Bald gibt es in Deutschland neue Regeln für Arbeiten mit Asbest.

Das BMAS arbeitet daran.

BMAS ist kurz für:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Eine neue Regel ist:

Firmen müssen vor den Bauarbeiten wissen,

ob es Asbest im Gebäude gibt.

Der Auftraggeber muss die Firmen darüber informieren.

Auftraggeber sind zum Beispiel Haus-Besitzer.

Oft ist es aber so:

Haus-Besitzer wissen nicht, ob es Asbest im Gebäude gibt

Haus-Besitzer müssen dann selbst herausfinden,

ob es Asbest im Gebäude gibt.

Dafür gibt es Regeln.

Die Regeln sind von der

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Die Regeln heißen:

Leitlinie für die Asbesterkundung

zur Vorbereitung von Arbeiten an und in älteren Gebäuden

Der Text in Leichter Sprache ist von:

Alles klar für alle – Büro für Leichte Sprache

Ein Angebot der Diakonischen Stiftung Ummeln

 

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.