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Neue Regeln für Arbeiten mit Asbest

Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

Früher wurde beim Bau von Gebäuden oft Asbest benutzt.

Asbest ist ein Bau-Material.

Aber Asbest ist sehr gefährlich für die Gesundheit.

Zum Beispiel:

Menschen können von Asbest Krebs bekommen.

Deshalb hat Deutschland im Jahr 1993 Asbest verboten.

Seitdem darf niemand in Deutschland:

  • Asbest herstellen.
  • Asbest beim Bauen benutzen.
Illustration: Ein Mehrparteienhaus in einem verkommenen Zustand. Fenster sind kaputt und der Putz bröckelt ab.

Viele Gebäude in Deutschland wurden aber vor 1993 gebaut.

Deshalb gibt es

in vielen alten Gebäuden in Deutschland heute noch Asbest.

Gibt es Bauarbeiten an den alten Gebäuden?

Dann haben die Handwerker Kontakt mit Asbest.

Das ist sehr gefährlich.

Illustration: Ein hellblaues Gesetzbuch.

Deshalb gibt es für die Arbeit mit Asbest strenge Regeln.

Die Regeln stehen:

  • in der Gefahrenstoffverordnung.

Man sagt kurz: GefStoffV.

  • in den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe.

Man sagt kurz: TRGS 519.

Illustration: Ein Klempner in blauem Overall und gelber Cap kommt bei seinem Termin an. Ein Mann macht ihm die Tür auf.

In den Regeln steht:

Handwerker dürfen nur bestimmte Arbeiten mit Asbest machen.

Diese Arbeiten sind erlaubt:

  • Abbruch-Arbeiten

Zum Beispiel, wenn ein Haus abgerissen wird.

  • Sanierungs-Arbeiten

Zum Beispiel, wenn ein Dach neu gemacht wird.

  • Instandhaltungs-Arbeiten

Zum Beispiel, wenn Rohre ausgetauscht werden müssen.

Man nennt diese Arbeiten: ASI-Arbeiten.

Zeichnung von einer Person in einem weißen Schutzanzug, roten Handschuhen und Schuhen sowie einer roten Halbmaske mit Filter.

Wichtig ist:

Die Arbeiter müssen beim Arbeiten mit Asbest

immer Schutz-Kleidung tragen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Besondere Masken für den Schutz der Atemwege.
  • Schutz-Anzug
  • Handschuhe
  • Schuhe
Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

BMAS macht neue Regeln für Arbeiten mit Asbest

Bald gibt es in Deutschland neue Regeln für Arbeiten mit Asbest.

Das BMAS arbeitet daran.

BMAS ist kurz für:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Illustration: Zwei Frauen und ein Mann stehen in einem Flur. Der Mann hält ein Stück Papier in der Hand.

Eine neue Regel ist:

Firmen müssen vor den Bauarbeiten wissen,

ob es Asbest im Gebäude gibt.

Der Auftraggeber muss die Firmen darüber informieren.

Auftraggeber sind zum Beispiel Haus-Besitzer.

Die Illustration zeigt ein Regelblatt mit drei Regeln.

Oft ist es aber so:

Haus-Besitzer wissen nicht, ob es Asbest im Gebäude gibt

Haus-Besitzer müssen dann selbst herausfinden,

ob es Asbest im Gebäude gibt.

Dafür gibt es Regeln.

Die Regeln sind von der

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Die Regeln heißen:

Leitlinie für die Asbesterkundung

zur Vorbereitung von Arbeiten an und in älteren Gebäuden

Leichte Sprache macht Texte besser lesbar

Der Text in Leichter Sprache ist von:

Alles klar für alle – Büro für Leichte Sprache

Ein Angebot der Diakonischen Stiftung Ummeln

 

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.