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Notfall-Pläne im Betrieb 

Illustration: Ein Mann steht in einem offenen Laster, eine Frau fährt Gabelstapler und ein anderer Mann fegt in einer Halle den Boden.

Bei einem Notfall im Betrieb ist es oft so: 

Die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten 

sind in großer Gefahr. 

Zum Beispiel bei einem Feuer.

Illustration: Ein Mann liegt in stabiler Seitenlage auf dem Bein einer sitzende Frau. Die Frau ist zu ihm geneigt und stützt ihn. Im Hintergrund ist ein Erste-Hilfe-Koffer.

Alle im Betrieb müssen wissen,

was sie bei einem Notfall tun müssen.

Das ist besonders wichtig, 

wenn gerade keine Führungskraft im Betrieb ist. 

Zum Beispiel in der Nachtschicht.

 

Leichte Sprache. Gelbes Heft

Deshalb müssen Betriebe gut auf Notfälle vorbereitet sein. 

Betriebe können dafür einen Plan machen. 

Man nennt das: Notfall-Plan. 

Ein Notfall-Plan hilft dabei, 

  • den Schaden gering zu halten. 
  • die Beschäftigten vor Verletzungen zu schützen.

 

Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

Damit Betriebe einen Notfall-Plan machen können, 

müssen sie wissen: 

• Welchen Notfall kann es im Betrieb geben? 

• Was müssen die Beschäftigten bei diesem Notfall tun?

 

Drei Personen stehen in einem Gang. Eine Person hält ein Klemmbrett in der Hand und blickt prüfend umher. Leichte Sprache

Welchen Notfall kann es im Betrieb geben?

Die Führungskraft muss überlegen: 

  • Welchen Notfall kann es im Betrieb geben?
    Zum Beispiel Feuer oder Explosion.
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Notfall eintritt? 
  • Was kann passieren, wenn dieser Notfall eintritt? 

Man nennt das: Risiko-Analyse.

 

Leichte Sprache Frau sitzt in Bürotisch.

Was müssen die Beschäftigten dann tun?

Nach der Risiko-Analyse entscheidet die Führungskraft: 

Was müssen die Beschäftigten tun, wenn dieser Notfall eintritt. 

Zum Beispiel: 

  • Wann müssen die Beschäftigten Hilfe holen? 
  • Welche Hilfe müssen die Beschäftigten holen?

 

Leichte Sprache. Gelbes Heft

Notfall-Plan schreiben

Jeder Betrieb entscheidet selbst, 

welche Informationen im Notfall-Plan stehen. 

Meistens stehen im Notfall-Plan: 

  • Anweisungen zum richtigen Verhalten.
    Zum Beispiel:
    Wann müssen Beschäftigte
    sich in Sicherheit bringen und das Gebäude verlassen? 
  • Treffpunkt für Beschäftigte,
    die sich in Sicherheit gebracht haben.

 

Die Abbildung zeigt einen Daumen, der nach oben gerichtet ist.
  • Name und Telefon-Nummer von Personen,
    die man im Notfall informieren muss.
    Zum Beispiel: Fachkraft für Arbeits-Sicherheit. 
  • Anzahl und Beschreibung der Notausgänge 
  • Anzahl und Ort der Feuerlöscher 

Wichtig ist: 

  • Alle Beschäftigten müssen die Notfall-Pläne lesen können. 
  • Alle Beschäftigten müssen die Notfall-Pläne verstehen. 

 

Illustration: Ein Mitarbeiter bzw. Bauarbeiter in Schutzkleidung notiert etwas auf seinem Klemmbrett.

Das können Sicherheits-Beauftragte tun:

  • Sicherheits-Beauftragte können die Beschäftigten
    über die Notfall-Pläne informieren.
    Zum Beispiel:
    Sie können die Notfall-Pläne im Betrieb aushängen. 
  • Sicherheits-Beauftragte können darauf achten,
    dass die Notausgänge immer frei sind. 
  • Sicherheits-Beauftragte können darauf achten,
    dass alle Flucht-Wege immer frei sind.
    Flucht-Wege führen schnell zu einem Ausgang. 
  • Gibt es Probleme mit den Notausgängen oder Flucht-Wegen?
    Zum Beispiel, weil sie zugestellt sind?
    Dann können Sicherheits-Beauftragte dafür sorgen,
    dass das Problem gelöst wird.
    Zum Beispiel:
    Sie können der Führungskraft Bescheid geben
    oder das Problem selbst lösen. 

 

Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

Krisenstab im Betrieb

In einem Notfall müssen schnell 

wichtige Entscheidungen getroffen werden. 

Ein Krisenstab ist dabei eine wichtige Hilfe. 

Ein Krisenstab ist eine Gruppe von Beschäftigten.

Illustration: Drei Frauen und zwei Männer sitzen um einen Tisch herum und unterhalten sich. Eine der Frauen sitzt im Rollstuhl.

Die Beschäftigten müssen im Notfall informiert werden. 

Sie entscheiden dann, was genau zu tun ist. 

Und sie informieren alle. 

Zum Beispiel Angehörige von Beschäftigten.

 

Zum Krisenstab können verschiedene Beschäftigte gehören. 

Zum Beispiel Fachkräfte im Betrieb. 

Die Geschäftsleitung vom Betrieb kann den Krisenstab leiten.

 

Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

Wichtig ist: 

  • Der Krisenstab kann sich im Notfall nicht im Betrieb treffen.
    Der Krisenstab braucht einen anderen Treffpunkt.
    Zum Beispiel ein Hotel in der Nähe.
    An dem Ort muss es Internet und Telefone geben. 
  • Der Krisenstab muss die Notfall-Pläne dabei haben.

 

Leichte Sprache macht Texte besser lesbar

Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume. 

Die Bilder sind von: 

© Lebenshilfe für Menschen 

mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.