Bessere Weiterbildungen für Sicherheits-Beauftragte
Sicherheits-Beauftragte müssen lernen,
was für ihre Aufgabe wichtig ist.
Dafür gibt es eine Weiterbildung.
Die DGUV hat für diese Weiterbildung
neue Regeln für Sicherheits-Beauftragte gemacht.
Sicherheits-Beauftragte haben viele Aufgaben:
• Sie achten auf Probleme bei der Arbeits-Sicherheit und
beim Gesundheits-Schutz.
• Sie reden mit den Chefs über die Probleme.
• Sie helfen den Chefs
bei der Gefährdungs-Beurteilung.
Darin stehen alle Gefahren in der Firma
und was man dagegen tun kann.
• Sie helfen neuen Mitarbeitern,
damit sie gut und sicher arbeiten können.
Sicherheits-Beauftragte lernen diese Aufgaben
in einer Weiterbildung.
Aber alle Sicherheits-Beauftragten
sollen ihre Aufgaben gleich gut machen.
Darum gibt es nun neue Regeln,
wie die Weiterbildungen sein sollen.
Die Regeln sind von der DGUV.
Die Regeln heißen:
DGUV Grundsatz 311-004:
Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung
von Sicherheitsbeauftragten.
Eine sehr gute Ausbildung für Sicherheits-Beauftragte
Firmen sollen gute Sicherheits-Beauftragte haben.
Darum müssen sie Mitarbeiter
zur Weiterbildung schicken.
Die Regeln von der DGUV sind also für alle wichtig:
• für Mitglieder von der DGUV,
die gute Sicherheits-Beauftragte haben wollen.
• für Bildungs-Anbieter,
die Kurse für Sicherheits-Beauftragte machen.
Mit den Regeln kann jeder prüfen:
Wie gut sind die Weiterbildungen
für Sicherheits-Beauftragte?
Müssen die Weiterbildungen anders sein?
5 Ziele für die Weiterbildung
In den Regeln stehen 5 Ziele
für die Weiterbildung von Sicherheits-Beauftragten:
1. Man soll sich gut auskennen
mit Arbeits-Sicherheit und Gesundheits-Schutz.
2. Man soll seine Aufgaben gut planen können
und die richtigen Lösungen für Probleme finden.
3. Man soll Mitarbeitern und Chefs gute Tipps geben
und ihnen für mehr Sicherheit helfen.
4. Man soll selbst ein gutes Beispiel sein
für sichere und gesunde Arbeit.
5. Man soll gut mit anderen reden und erklären,
warum sichere und gesunde Arbeit gut ist.
Diese 5 Ziele sind für jede Weiterbildung wichtig.
Aber jede Weiterbildung kann verschieden sein.
Zum Beispiel:
Es gibt Kurse im Internet.
Es gibt Kurse in Kurs-Räumen.
Es gibt auch Kurse im Internet und in Kurs-Räumen.
Es ist egal, wie man diese Kurse anbietet.
Wichtig ist nur,
dass Sicherheits-Beauftragte die 5 Ziele erreichen.
Die eigene Arbeit prüfen
Die Regeln von der DGUV gelten für alle,
die noch keine Weiterbildung hatten.
Aber auch Sicherheits-Beauftragte mit viel Erfahrung
können sich die Regeln ansehen.
Denn in den Regeln sind auch 2 Arbeits-Hilfen,
mit denen man seine eigene Arbeit prüfen kann.
So wissen Sicherheits-Beauftragte,
wie gut sie ihre Aufgaben machen.
Sie können dann vielleicht mehr Kurse machen,
wenn sie Probleme bei ihrer Arbeit bemerken.
Es gibt für Sicherheits-Beauftragte
auch eine Übersicht.
Da können sie eintragen,
welche Kurse und Weiterbildungen sie schon hatten.
Die Übersicht heißt Qualifizierungspass.
Dann weiß man schneller,
ob man mal wieder einen Kurs mitmachen soll.
Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2025.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers