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Bessere Weiterbildungen für Sicherheits-Beauftragte

Sicherheits-Beauftragte müssen lernen,

was für ihre Aufgabe wichtig ist.

Dafür gibt es eine Weiterbildung.

Die DGUV hat für diese Weiterbildung

neue Regeln für Sicherheits-Beauftragte gemacht.
 

Illustration: Ein Mitarbeiter bzw. Bauarbeiter in Schutzkleidung notiert etwas auf seinem Klemmbrett.

Sicherheits-Beauftragte haben viele Aufgaben:

• Sie achten auf Probleme bei der Arbeits-Sicherheit und

beim Gesundheits-Schutz.

• Sie reden mit den Chefs über die Probleme.

• Sie helfen den Chefs

bei der Gefährdungs-Beurteilung.

Darin stehen alle Gefahren in der Firma

und was man dagegen tun kann.

• Sie helfen neuen Mitarbeitern,

damit sie gut und sicher arbeiten können.
 

Mehrere Personen nehmen an einem Kurs zu Gewaltprävention teil und hören sich einen Vortrag an.

Sicherheits-Beauftragte lernen diese Aufgaben

in einer Weiterbildung.

Aber alle Sicherheits-Beauftragten

sollen ihre Aufgaben gleich gut machen.

Darum gibt es nun neue Regeln,

wie die Weiterbildungen sein sollen.

Die Regeln sind von der DGUV.

Die Regeln heißen:

DGUV Grundsatz 311-004:

Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung

von Sicherheitsbeauftragten.
 

Die Abbildung zeigt eine Frau, die mit dem Zeigefinger nach oben deutet. Sie ist umrahmt von einem roten Dreieck.

Eine sehr gute Ausbildung für Sicherheits-Beauftragte

Firmen sollen gute Sicherheits-Beauftragte haben.

Darum müssen sie Mitarbeiter

zur Weiterbildung schicken.

Die Regeln von der DGUV sind also für alle wichtig:

• für Mitglieder von der DGUV,

die gute Sicherheits-Beauftragte haben wollen.

• für Bildungs-Anbieter,

die Kurse für Sicherheits-Beauftragte machen.

Mit den Regeln kann jeder prüfen:

Wie gut sind die Weiterbildungen

für Sicherheits-Beauftragte?

Müssen die Weiterbildungen anders sein?
 

Die Illustration zeigt ein Regelblatt mit drei Regeln.

5 Ziele für die Weiterbildung

In den Regeln stehen 5 Ziele

für die Weiterbildung von Sicherheits-Beauftragten:

1. Man soll sich gut auskennen

mit Arbeits-Sicherheit und Gesundheits-Schutz.

2. Man soll seine Aufgaben gut planen können

und die richtigen Lösungen für Probleme finden.

3. Man soll Mitarbeitern und Chefs gute Tipps geben

und ihnen für mehr Sicherheit helfen.

4. Man soll selbst ein gutes Beispiel sein

für sichere und gesunde Arbeit.

5. Man soll gut mit anderen reden und erklären,

warum sichere und gesunde Arbeit gut ist.
 

Die Abbildung zeigt einen Mann, der sich in einer Videokonferenz befindet und mit vier weiteren Personen spricht. Er trägt Kopfhörer und sitzt vor einem Laptop.

Diese 5 Ziele sind für jede Weiterbildung wichtig.

Aber jede Weiterbildung kann verschieden sein.

Zum Beispiel:

Es gibt Kurse im Internet.

Es gibt Kurse in Kurs-Räumen.

Es gibt auch Kurse im Internet und in Kurs-Räumen.

Es ist egal, wie man diese Kurse anbietet.

Wichtig ist nur,

dass Sicherheits-Beauftragte die 5 Ziele erreichen.
 

Illustration: Ein Mann zeichnet rote Haken in eine Checkliste.

Die eigene Arbeit prüfen

Die Regeln von der DGUV gelten für alle,

die noch keine Weiterbildung hatten.

Aber auch Sicherheits-Beauftragte mit viel Erfahrung

können sich die Regeln ansehen.

Denn in den Regeln sind auch 2 Arbeits-Hilfen,

mit denen man seine eigene Arbeit prüfen kann.

So wissen Sicherheits-Beauftragte,

wie gut sie ihre Aufgaben machen.

Sie können dann vielleicht mehr Kurse machen,

wenn sie Probleme bei ihrer Arbeit bemerken.
 

Liste mit drei Stichpunkten

Es gibt für Sicherheits-Beauftragte

auch eine Übersicht.

Da können sie eintragen,

welche Kurse und Weiterbildungen sie schon hatten.

Die Übersicht heißt Qualifizierungspass.

Dann weiß man schneller,

ob man mal wieder einen Kurs mitmachen soll.
 

Leichte Sprache macht Texte besser lesbar

Der Text in Leichter Sprache ist von:

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für

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mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers