Sucht am Arbeitsplatz: Tipps für Sicherheits-Beauftrage

Manche Menschen haben eine Sucht-Krankheit.
Sie sind zum Beispiel süchtig nach:
- Alkohol
- Medikamenten
- Verbotenen Drogen
Man nennt diese Dinge: Suchtmittel.

Meistens nehmen die Menschen die Suchtmittel in ihrer Freizeit.
Sie machen das nicht bei der Arbeit.
Aber oft ist es so:
Die Sucht-Krankheit hat Auswirkungen auf die Arbeit.
Das kann für alle Beschäftigte gefährlich sein.
Zum Beispiel:
Es können leichter Unfälle passieren.
Das können Sicherheits-Beauftragte tun:

Sicherheits-Beauftragte können helfen,
damit wegen Suchtmitteln keine Unfälle passieren.
Schritt 1: Auf Anzeichen achten

Für eine Sucht gibt es verschiedene Anzeichen.
Zum Beispiel:
- Der Mensch hat Konzentrations-Störungen.
- Der Mensch macht bei der Arbeit viele Fehler.
- Die Augen sind gerötet.
- Der Atem riecht nach Alkohol.
- Der Mensch ist sehr nervös.
- Der Mensch ist schnell gereizt.
- Der Mensch hat wenig Kontakt zu anderen Beschäftigten.
- Der Mensch meldet sich oft krank.
Sicherheits-Beauftragte kennen die Beschäftigten gut.
Sie merken schnell, wenn sich ein Mensch verändert.
Ist das der Fall?
Dann sollten Sicherheits-Beauftragte mit dem Mensch reden.
Schritt 2: Mit dem Mensch reden

Sicherheits-Beauftragte sollten vorsichtig
bei dem Mensch nachfragen.
Wichtig ist:
Sie sollten nicht direkt fragen, ob der Mensch Suchtmittel nimmt.
Sicherheits-Beauftragte sollten sagen,
- dass sie sich Sorgen machen.
- dass sie sich für den Mensch interessieren.

Sie können zum Beispiel sagen:
- Mir ist aufgefallen, dass du oft nervös bist.
- Ich habe das Gefühl,
dass du Probleme mit der Konzentration hast.
Woran liegt das?

Wichtig ist:
Sicherheits-Beauftragte müssen sachlich bleiben.
Das heißt:
Es muss in dem Gespräch um den Arbeitsplatz gehen.
Der Mensch soll dort gut arbeiten können.
Und bei der Arbeit sollen keine Unfälle passieren.
Eine Sucht-Krankheit ist gefährlich.
Deshalb müssen alle im Betrieb das Problem erst nehmen.
Wissen Beschäftige, dass ein Kollege suchtkrank ist?
Dann sollten sie diese Dinge nicht tun:
- Die Sucht verheimlichen.
- Die Sucht verharmlosen.
Zum Beispiel sagen, dass die Sucht nicht schlimm ist. - Die Sucht unterstützen.
Zum Beispiel
Arbeiten für den Mensch mit Sucht-Krankheit erledigen.
Schritt 3: Hilfe anbieten

Für Menschen mit einer Sucht-Krankheit gibt es
viele Hilfs-Angebote.
Zum Beispiel Beratungs-Angebote auf diesen Internet-Seiten:

Auch im Betrieb gibt es Hilfs-Angebote.
Zum Beispiel:
- Den Betriebs-Arzt
- Einen Sucht-Beauftragten
Das können Betriebe tun:

Manche Menschen nehmen Suchtmittel,
weil sie sehr viel Stress haben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Deshalb müssen Betriebe darauf achten,
dass der Arbeits-Platz den Beschäftigten nicht krank macht.
Dafür gibt es die Gefährdungs-Analyse.
Bei der Gefährdungs-Analyse prüft der Betrieb genau:
- Welche Gefahren gibt es am Arbeits-Platz?
- Was können wir tun,
damit der Mensch durch die Arbeit nicht krank wird?

Der Betrieb kann die Beschäftigten auch
über die Ursachen und Gefahren von Sucht informieren.
Der Betrieb kann zum Beispiel
einen Gesundheits-Tag organisieren.

Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.