Rehabilitation: Berufliche und soziale Teilhabe sichern
Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Versicherte mit Reha-Leistungen. Wie dadurch insbesondere die berufliche und soziale Teilhabe gefördert wird.
Geschrieben von: Isabel Ehrlich
Datum: 29.09.2026
Die Risiken, einen schweren Arbeits- oder Wegeunfall zu erleiden oder berufsbedingt zu erkranken, sind heute deutlich niedriger als vor 20 oder 30 Jahren – gänzlich zu vermeiden sind diese Fälle aber dennoch nicht. Um verletzte oder erkrankte Versicherte bestmöglich zu unterstützen, regelt die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur die medizinische Versorgung. Sie ebnet mit umfangreichen Reha-Leistungen auch den Weg zurück in den Job und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wem stehen Reha-Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu?
Grundvoraussetzung ist, dass ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, also ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit. Die Reha-Leistungen stehen allen versicherten Personengruppen zu. „Dazu gehören neben allen abhängig Beschäftigten etwa Kitakinder, Schülerinnen und Schüler, aber auch Ersthelfende und Pflegepersonen“, sagt Joscha Schwarzwälder, Experte für Heilbehandlung und Teilhabe der DGUV.
Welche nicht-medizinischen Maßnahmen umfassen die Leistungen?
Neben den medizinischen Maßnahmen wird zwischen Leistungen zur beruflichen und zur sozialen Teilhabe unterschieden. „Das Besondere bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass sie für alle Leistungsgruppen und im gesamten Reha-Prozess für alle Maßnahmen zuständig ist“, sagt Schwarzwälder. Versicherte erhalten somit alle Leistungen aus einer Hand, das bedeutet: Prävention, Rehabilitation und finanzielle Leistungen erfolgen durch die jeweilige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Was genau sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Erleiden Beschäftigte durch einen Arbeitsunfall eine Behinderung, kann eine Maßnahme zur beruflichen Teilhabe sein, den Arbeitsplatz barrierefrei umzubauen. Auch technische Hilfsmittel können zu den Leistungen gehören, etwa eine Spracheingabe-Software. Können Beschäftigte nicht zurück in den alten Job, werden sie bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützt. Hier hilft „DGUV job“, ein Service für Personal- und Arbeitsvermittlung.
„Wenn Beschäftigte aufgrund einer Behinderung beispielsweise nicht mehr in der Produktion arbeiten können, werden Weiterbildung oder Umschulung gefördert“, sagt Schwarzwälder. Manchmal kann mithilfe solcher Maßnahmen auch eine neue Stelle im eigenen Betrieb gefunden werden.

©Getty Images/ Disability Images
Was genau sind Leistungen zur sozialen Teilhabe?
Die Reha-Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zielen auch auf die soziale Teilhabe ab. Dazu zählen beispielsweise die Themen Wohnen und Mobilität. „Die Menschen sollen auch mit Einschränkungen weiterhin selbstbestimmt in ihrer Wohnung leben können“, sagt Experte Schwarzwälder. Ist die bisherige Wohnung dafür ungeeignet, sind Umbaumaßnahmen im Rahmen der „Wohnungshilfe“ möglich.
„In großen Unternehmen gibt es oft mehr Möglichkeiten als in einem Drei-Personen-Betrieb.“
Auch der Umzug in eine neue, passende Wohnung kann gefördert werden. Umbauten am eigenen Auto gehören im Rahmen der „Kraftfahrzeughilfe“ unter Umständen ebenfalls zum Maßnahmenpaket. Eine große mentale Unterstützung kann die Peer-Beratung durch andere Betroffene sein.
Wie und von wem werden die Reha-Leistungen bewilligt?
Eine schriftliche Antragstellung ist nicht notwendig. Die gesetzliche Unfallversicherung wird nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit automatisch aktiv und prüft den Reha-Bedarf zusammen mit medizinischen Fachleuten und dem Reha-Management.
Wer unterstützt Versicherte während ihrer Rehabilitation?
Versicherte Personen, die Leistungen zur beruflichen oder sozialen Teilhabe benötigen, werden von einer Reha-Managerin oder einem Reha-Manager unterstützt.
Wie werden die Arbeitgebenden in den Reha-Prozess eingebunden?
Idealerweise stehen Arbeitgebende im engen Austausch mit den betroffenen Beschäftigten und mit dem Reha-Management. Nicht zuletzt, weil sie Umbauten am Arbeitsplatz zustimmen müssen. Wie engagiert sich Betriebe dafür einsetzen, dass Beschäftigte nach der Reha zurückkommen, ist sehr individuell. „In großen Unternehmen gibt es oft mehr Möglichkeiten als in einem Drei-Personen-Betrieb“, sagt Schwarzwälder. Doch auch kleine Betriebe fänden oft gute Lösungen, wenn sie eine Person halten möchten und bereit sind, Aufgaben und Arbeitsplätze anzupassen.
wurden 2024 von der gesetzlichen Unfallversicherung für Reha-Leistungen aufgewendet. Dies umfasst Heilbehandlung, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
Wie können Sicherheitsbeauftragte beim Thema Reha unterstützen?
Sicherheitsbeauftragte können sich bei der betrieblichen Wiedereingliederung engagieren. „Es ist hilfreich, wenn sie auf geeignete Tätigkeiten hinweisen oder ihr praktisches Wissen einbringen, um Arbeitsplätze an individuelle Bedürfnisse anzupassen“, sagt Schwarzwälder. Dabei gilt es immer, für die Risiken durch gesundheitliche Einschränkungen sensibilisiert zu sein. Zudem können sie als Multiplikatoren im Betrieb zu einer inklusiven Arbeits- und Sicherheitskultur beitragen.