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Die wichtigsten Fakten zur Rehabilitation
Reha-Managerinnen und -Manager koordinieren individuell die Maßnahmen der Rehabilitation. © Shutterstock/stockfour

Gesundheitsschutz : Die wichtigsten Fakten zur Rehabilitation

Die Rehabilitation ist neben Prävention und Entschädigung eine von drei Säulen im Leistungsangebot der gesetzlichen Unfallversicherung.

Thorsten B. geht es „wieder ganz gut“, wie er sagt. Das war vor einiger Zeit anders. Da hatte er auf der Rückfahrt von der Arbeit einen schweren Autounfall, lag daraufhin mehrere Wochen im Koma. Nach dem Aufwachen im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) hatte Thorsten B. keine Erinnerung mehr an die Zeit vor dem Unfall, wusste nicht einmal mehr, was sein Beruf gewesen war. Im Rahmen der Reha-Maßnahmen am UKB musste er vieles, unter anderem das Sprechen, neu lernen. Während der ganzen Zeit begleitete ihn eine Reha-Managerin der für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft. Und nicht zuletzt hatte er einen Arbeitgeber, der großen Wert auf die Rückkehr seines engagierten Mitarbeiters legte.

Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Unfall

Im Rahmen der Rehabilitation lautet der Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung, nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln möglichst vollständig wiederherzustellen. Grundlage einer erfolgreichen Rehabilitation ist die hohe Qualität der medizinischen Versorgung. Die Unfallversicherung stellt sie durch ein flächendeckendes Netzwerk von spezialisierten Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Unfall- und Rehabilitationskliniken sicher. Bei schweren Verletzungen oder bei weiterem Hilfebedarf, so wie bei Thorsten B., werden die notwendigen Maßnahmen durch Reha-Managerinnen und -Manager koordiniert. Dies erfolgt immer in Abstimmung mit den betroffenen Menschen.

Medizinische Versorgung Unfallverletzter

Schwere Verletzungen müssen schnell und kompetent in besonders geeigneten Krankenhäusern versorgt werden. Die stationäre Behandlung dieser Verletzungen erfolgt daher ausschließlich in Kliniken, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen und von der DGUV zugelassen wurden. Wichtige Partner bei der medizinischen Versorgung Unfallverletzter sind auch die leistungsstarken BG Kliniken der Unfallversicherungsträger – so wie das UKB, wo Thorsten B. behandelt wurde.

Unfallanzeige erstatten

Auch wenn es sich grundsätzlich um eine Arbeitgeberpflicht handelt – Sicherheitsbeauftragte sollten in ihrer Mittlerrolle zu den Kolleginnen und Kollegen das folgende Verfahren in Grundsätzen kennen: Unternehmen sind verpflichtet, alle Unfälle (auch solche auf Betriebswegen, Dienstreisen sowie Wegen von und zur Arbeit) dem Unfallversicherungsträger zu melden, wenn Beschäftigte so verletzt wurden, dass sie für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Die Unfallanzeige muss der Arbeitgeber binnen drei Tagen, nachdem er von dem Unfall Kenntnis erlangt hat, erstatten. Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden (bis hin zum tödlichen Ausgang) sind dem Unfallversicherungsträger sofort per Telefon, Fax oder E-Mail zu melden.

Erfolgreicher Weg zurück ins Arbeitsleben

Thorsten B. steht heute wieder im Berufsleben, hat in seinem Betrieb sogar die Funktion eines Sicherheitsbeauftragten übernommen. Was fast unglaublich klingt, ist das Ergebnis eines sicher nicht einfachen, aber erfolgreichen Weges. Den gesamten Fall gibt es, als Film aufbereitet, auf der Website der DGUV.

Was genau machen Reha-Managerinnen und -Manager?

Alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beschäftigen Reha-Managerinnen und Reha-Manager. Bei Vorliegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit kümmern sie sich ganz individuell um jeden einzelnen Fall. Zu den Aufgaben im Reha-Management gehört unter anderem:

  • frühzeitig Kontakt mit den Versicherten aufzunehmen, oft schon im Krankenhaus,
  • die medizinische Rehabilitation gemeinsam mit den Versicherten sowie Ärztinnen und Ärzten zu koordinieren und zu steuern,
  • die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern und alle hierfür erforderlichen Teilhabeleistungen (z. B. Bildungsmaßnahmen) zu planen,
  • die Versicherten bei der Führung eines möglichst selbstständigen Lebens zu unterstützen. Das kann etwa den behindertengerechten Umbau eines Pkw umfassen.

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